Was minderjährige Arbeiter*innen wissen müssen

Ab wann man in Südtirol arbeiten darf und was minderjährige Arbeiter*innen sonst noch wissen sollten, findest du hier.

Mit wie vielen Jahren darf man in Südtirol arbeiten?

Die Schulpflicht dauert in Italien zehn Jahre, beginnend mit 6. Bis man 16 Jahre ist, muss man also zur Schule gehen. Die Bildungspflicht dauert sogar bis zum 18. Lebensjahr. Bedeutet das, dass man erst arbeiten darf, wenn man volljährig ist?

Nein, es gibt verschiedene Beschäftigungsformen, die man mit 15 bzw. mit 16 Jahren machen darf.

Ab 15 Jahren darfst du:

  • 😎 Während der Schulferien ein Sommerpraktikum absolvieren

  • 🏫 Jederzeit ein Praktikum machen, das der Lehrplan deiner Schule (Mittelschule, Oberschule, Berufsfachschule) explizit vorsieht und deshalb Teil der curricularen Unterrichtstätigkeit ist (bereits ab 14 Jahren möglich)

  • ⚒️ Als Lehrling über einen Lehrvetrag arbeiten (= „traditionelle Lehre“, d.h. duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule)

Ab 16 Jahren darfst du:

  • 😎 Einen Sommerjob machen, bei dem du über einen Ferialvertrag angestellt bist

  • 💼 In deiner schulfreien Zeit (z.B. in den Ferien oder nach der Schule) arbeiten, sofern die Schul- und Bildungspflicht erfüllt wird und die Summe der Schul- plus Arbeitsstunden nicht mehr als 40 pro Woche beträgt

GIBT ES AUSNAHMEN?

Gewisse Ausnahmen gibt es bei bestimmten Formen der betrieblichen Ausbildung sowie bei bestimmten leichten Arbeiten.

Es ist beispielsweise möglich, mit 14 Jahren ein curriculares Praktikum zu absolvieren, wenn es Teil der schulischen Ausbildung ist.

Ausnahmen gibt es außerdem für bestimmte Bereiche wie Kultur, Kunst und Werbung, also z.B. schauspielerische Tätigkeit in Film und Fernsehen sowie im sportlichen Bereich (für
solche Ausnahmegenehmigungen muss immer das Arbeitsinspektorat kontaktiert werden).

Jugendschutzbestimmungen: Diese Regeln gelten für Arbeiter*innen unter 18

  • ARBEITSZEIT: 16-18-Jährige dürfen max. 8 h am Tag und 40 h in der Woche arbeiten und unter 16 Jahren darf man max. 7 h am Tag und 35 h in der Woche arbeiten (immer inklusive Schulstunden in Schule oder Berufsschule).

  • 😴 RUHETAGE: Zwei möglichst zusammenhängende Ruhetage in der Woche, wobei einer davon der Sonntag sein muss, sind vorgesehen (außer in den Bereichen der Kultur, der Kunst, des Sports, der Werbung, des Schauspielwesens und im Gastgewerbe). In Ausnahmefällen können diese auch auf 36 aufeinanderfolgende Stunden reduziert werden.

  • 🌘 NACHTARBEIT: ist grundsätzlich nicht erlaubt. Für über 16-Jährige und in den Bereichen der Kultur, der Kunst, der Werbung und des Schauspielwesens gibt es Ausnahmefälle.

  • ⏸️ TÄGLICHE RUHEPAUSE: Müssen mindestens 12 zusammenhängende Stunden sein und entweder den Zeitraum von entweder 22 – 6 Uhr oder 23 – 7 Uhr beinhalten.

  • ☕️ PAUSEN: Nach einer durchgehenden Arbeitszeit von 4,5 Stunden haben minderjährige Arbeitnehmer:innen Anrecht auf eine Pause von mindestens einer Stunde.

  • 🏖️ URLAUB: Unter 16-Jährige haben Anrecht auf 30 Tage bezahlten Urlaub im Jahr; für 16 – 18-Jährige ist der Jahresurlaub derselbe wie für volljährige Beschäftigte (je nach Kollektivvertrag, meistens 4 Wochen).

Praktikums-, Lehrlings-, Ferial- und Arbeitsvertrag: Was sind die Unterschiede?

PRAKTIKUMSVERTRAG

ZielEin Praktikum dient zur beruflichen Orientierung, dabei steht die Arbeitsleistung nicht im Vordergrund.
Alter und Zugangsvoraussetzungen– ab 15 Jahren
– man muss die Schule/Uni besuchen oder vor nicht
mehr als 12 Monaten abgeschlossen haben
– man darf nicht bereits Praktika von insgesamt mehr als 10 Monate gemacht haben
– Man darf nicht bereits in einem Bereich mit denselben Aufgaben gearbeitet haben.
DauerFür Schüler*innen: 2 Wochen bis 3 Monate (kann in Ausnahmefällen auf 4 Monate erhöht werden)
Für Studierende: 2 Wochen bis 6 Monate (in Ausnahmefällen bis zu 10 Monate)
EntlohnungEs kann ein monatliches Taschengeld vereinbart werden (die Abteilung Arbeit empfiehlt einen Bruttolohn von 600 Euro).

Weitere Infos findest du im Flyer der YoungSGBCISL.

FERIALVERTRAG

ZielEs ist ein befristeter Arbeitsvertrag mit Ausbildungszweck, mit dem Ziel theoretische Kenntnisse in der Praxis umzusetzen. Deshalb muss die Tätigkeit einen Bezug zur besuchten Schule/Studienrichtung haben.
Alter und Zugangsvoraussetzungen– ab 16 Jahren
– Abschluss der ersten Oberschulklasse
Dauer6 bis 14 Wochen (von Juni bis Oktober)
EntlohnungJe nach Bildungsstufe erhält man den prozentualen Anteil der kollektivvertraglichen Entlohnung:
55% bei Abschluss der 1. Oberschule
65% bei Abschluss der 2. Oberschule
75% bei Abschluss der weiteren Schuljahre
85% für Universitätsstudenten/innen

Weitere Infos findest du im Flyer der YoungSGBCISL.

LEHRLINGSVERTRAG

ZielDer Lehrvertrag ist eine Sonderform des Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses und regelt die Beschäftigungsform zwischen Lehrling und Betrieb.
Alter und Zugangsvoraussetzungen– ab 15 Jahren
– bis max. 25 Jahren
DauerJe nach Berufswahl 3 oder 4 Jahre (36 oder 48 Monate). Kann bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn ein Lehrling die Berufsschule nicht beendet oder die Lehrabschlussprüfung nicht bestanden hat.
EntlohnungDer Lehrlingslohn ist anteilig am Lohn des Facharbeiters ausgerichtet. Mehr dazu findest du hier.

Weitere Infos findest du im Lehrlingskalender des Arbeitsförderungsinstituts.

ARBEITSVERTRAG

ZielRegelt das Verhältnis zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer*in. Verschiedene Arten von Arbeitsverträgen findest du hier.
Alter und Zugangsvoraussetzungen– ab 16, sofern die Bildungspflicht erfüllt wird
– ab 18 Jahren
DauerEine ordentliche Vollzeit-Arbeitswoche umfasst laut nationalem Recht 40 h.
Überstunden sind nur für Volljährige erlaubt und müssen entsprechend vergolten werden, max. 250 Überstunden pro Jahr.
EntlohnungWird von den nationalen Kollektivverträgen, falls vorhanden von den Landes- und Betriebsabkommen und durch individuelle Vereinbarungen festgesetzt. In der Regel darf der kollektivvertragliche Mindestlohn nicht unterschritten werden.

Weitere Infos findest du hier.

FAQ

Kann ich zur Schule gehen und nebenher arbeiten?

Ja, ab 16 Jahren darfst du in deiner schulfreien Zeit (z.B. in den Ferien oder nach der Schule) arbeiten, sofern die Schul- und Bildungspflicht erfüllt wird und die Summe der Schul- plus Arbeitsstunden nicht mehr als 40 pro Woche beträgt. Für unter 18-Jährige gelten außerdem spezielle Jugendschutzbestimmungen.

Kann ich ab 16 jeden Job machen oder gibt es verbotene Tätigkeiten?

Gewisse Tätigkeiten sind verboten! Es handelt sich dabei um solche, bei denen die Minderjährigen mit gewissen Substanzen, Stäuben, Metallen, Maschinen u.ä. in Kontakt kommen. Auch dürfen Minderjährige nicht für mehr als 4 Stunden schwere Lasten tragen. Ausnahmen können genehmigt werden, falls die Tätigkeit der Ausbildung dient (nähere Infos hierzu gibt es beim Arbeitsinspektorat).

Müssen meine Eltern den Arbeitsvertrag (mit)unterschreiben, wenn ich noch nicht 18 bin?

Jugendliche, die die Schulpflicht (10 Jahre schulische Ausbildung) erfüllt und zudem das 16. Lebensjahr vollendet haben, können einen Arbeitsvertrag selbstständig unterzeichnen. Die Zustimmung der Eltern ist somit in diesem Fall nicht erforderlich. Es besteht eine Ausnahme bei der Ausübung von Tätigkeiten mit kulturellem oder künstlerischem Charakter, in der Werbebranche oder im Unterhaltungssektor, sowie das Mitwirken bei sportlichen Veranstaltungen durch Personen, die jünger sind als 16 Jahre.

In diesen Fällen ist die vorherige Genehmigung des territorial zuständigen Arbeitsinspektorats erforderlich. Notwendige Voraussetzung dafür ist die schriftliche Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsverantwortlichen. Außerdem muss die psychophysische Unversehrtheit des, bzw. der Minderjährigen bei Ausübung Tätigkeit gesichert sein. Bei Fragen bezüglich Jugendschutzbestimmungen kann die Kinder- und Jugendanwaltschaft behilflich sein.

Ab wann kann ich mich selbstständig machen?

Um selbstständig zu werden, muss man prinzipiell volljährig sein.

Minderjährige können nur selbstständig werden, falls:

  • Sie aus der elterlichen Gewalt entlassen sind (“minorenni emancipati”) beispielsweise bei Heirat.
  • Sie Tätigkeiten ausüben mit kulturellem, künstlerischem oder sportlichem Charakter.

Bei Fragen zum Thema Selbstständigkeit kann die Handelskammer behilflich sein.

ANLAUFSTELLE: YOUNG SGBCISL

YOUNG SGBCISL ist die Jugendgruppe des SGBCISL und will sich als Sprachrohr für Jugendthemen und als Anlaufstelle für die Anliegen, Interessen und Rechte der Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt stark machen. Zielgruppe sind dabei nicht nur Berufstätige, sondern auch jene, die noch in der Ausbildung bzw. vor dem Einstieg ins Berufsleben stehen.

Sie bieten Erstberatungen für junge Arbeitnehmer*innen bezüglich arbeitsrechtlichen Anliegen an.

Instagram@young_sgbcisl
E-Mailyoung@sgbcisl.it
Telefonnummer0471 568461

ANLAUFSTELLE: Kinder- und Jugendanwaltschaft

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft berät dich, klärt dich über deine Rechte (und Pflichten) auf, kann zwischen dir, deinen Eltern, Arbeitgeber*innen, Schule und anderen beteiligten Personen vermitteln und nennt dir eventuell andere Anlaufstellen.

Alle Leistungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft sind kostenlos und vertraulich.

Melde dich bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft!

Instagram@kinder_jugendanwaltschaft_bz
Telefonnummer0471 946050
WhatsApp331 1738847
E-Mailinfo@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org

ANLAUFSTELLE: Arbeitsinspektorat

Das Arbeitsinspektorat gibt dir Auskunft über rechtliche Angelegenheiten in Verbindung mit Arbeit und kann Ausnahmen genehmigen.

Telefonnummer:0471 418540
E-Mail:arbeitsinspektorat@provinz.bz.it
Adresse: Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, Bozen

Deine Rechte bei Bewerbung und Gehalt

Der Einstieg ins Berufsleben ist spannend – aber auch voller Unsicherheiten. Was darf ein Unternehmen eigentlich fragen? Und darf man wirklich über sein Gehalt sprechen?

Hier bekommst du einen klaren Überblick

Du bist minderjährig? Ab wann man in Südtirol arbeiten darf und was minderjährige Arbeiter*innen sonst noch wissen sollten, findest du hier.

Stellenanzeigen: Gleichberechtigung ist Pflicht

Geschlechtergerechte Stellenanzeigen sind so geschrieben, dass sich alle Menschen angesprochen fühlen – egal welches Geschlecht sie haben. Sie vermeiden:

  • Stereotype Rollenbilder (z.B. „Wir suchen einen dynamischen Verkäufer“)
  • Einseitige Formulierungen, die nur eine Gruppe ansprechen

👉 Rechtlicher Hintergrund:
In Italien verbietet das Gleichstellungsgesetz (Codice delle Pari Opportunità, GvD Nr. 198/2006) diskriminierende Stellenanzeigen. Arbeitgeber:innen dürfen niemanden aufgrund von Geschlecht (oder anderen geschützten Merkmalen) ausschließen.

Bewerbungsgespräch – Deine Rechte und Grenzen

Im Bewerbungsgespräch dürfen dir nicht alle Fragen gestellt werden. Diese Fragen sind nicht erlaubt:

  • 🫄 Bist du schwanger oder planst du, schwanger zu werden?

  • 🙏 Welche Religion hast du?

  • ❣️ Wen liebst du? (sexuelle Orientierung)

  • 💞 Detaillierte Fragen zu Familienplanung oder Beziehungsstatus

GOOD TO KNOW:
Wenn dir trotzdem solche Fragen gestellt werden, darfst du lügen oder die Antwort verweigern. Das ist dein Recht! Diese Regel schützt dich vor Diskriminierung.

Neben den „verbotenen Fragen“ gibt es noch weitere Grenzen:

  • ❌ Keine versteckten Tests ohne Info: Persönlichkeitstests oder Assessments müssen transparent sein. Du musst wissen, wozu sie dienen.

  • ❌ Kein Druck oder unfaire Praktiken: z.B. extrem kurzfristige Entscheidungen erzwingen oder unrealistische Anforderungen stellen

Absage im Bewerbungsprozess – hast du ein Recht auf Begründung?

Kurz gesagt: Nein, in der Regel nicht. Unternehmen dürfen selbst entscheiden, wen sie einstellen, ohne ihre Entscheidung begründen zu müssen.

Aber: Wenn du vermutest, dass Diskriminierung eine Rolle gespielt hat (z.B. wegen Geschlecht, Herkunft, Religion etc.), sieht die Situation anders aus. Dann kannst du: eine Begründung verlangen und rechtlich dagegen vorgehen. Melde dich in solchen Fällen bei der Gleichstellungsrätin.

ANLAUFSTELLE: Gleichstellungsrätin

Die Gleichstellungsrätin in Südtirol ist eine unabhängige Ansprechperson, die sich dafür einsetzt, dass alle Menschen am Arbeitsplatz gleich behandelt werden – egal welches Geschlecht sie haben.

Sie informiert und berät kostenlos und anonym und kann bei Bedarf zwischen den Parteien vermitteln.

Webseitewww.gleichstellungsraetin-bz.org
Telefonnummer0471 946003
E-Mailinfo@consiglieradiparita-bz.org / info@gleichstellungsraetin-bz.org
AdresseCavour Straße 23/c, Bozen
Instagram@gleichstellungsraetin_bz

ANLAUFSTELLE: Gewerkschaften

Gewerkschaften sind Anlaufstellen für allgemeine arbeitsrechtliche Fragen

  • Beratung zu Verträgen & Gehalt

  • Unterstützung bei Problemen mit Arbeitgeber:innen

  • Hilfe bei Konflikten oder Kündigung

Die wichtigsten Gewerkschaften in Südtirol sind:

Familienberatungsstellen

Bei Problemen und Konflikten in der Familie hilft oft ein Blick von außen.
Familienberatungsstellen bieten Familien, Paaren und Einzelpersonen Beratung und Hilfe bei Problemen im sozialen, psychologischen, gynäkologischen Bereich sowie bei Beziehungs-, Sexual-, Erziehungs- und Rechtsproblemen.

Folgende Leistungen werden dabei angeboten:

  • Sozialberatung, psycho-pädagogische Beratung, Gesundheitsberatung und Rechtsberatung bei Problemen, die den Einzelnen, das Paar, die Familie und das Kind betreffen
  • Psychotherapien für Einzelpersonen, Paare, Familien und Gruppen
  • Familienmeditation
  • Gynäkologische Beratung und Untersuchung
  • Beratung und Hilfe bei der freiwilligen Schwangerschaftsunterbrechung
  • Geburtsvorbereitungskurse
  • Kurse nach der Geburt
  • Beratung und Bewertung von Pflegefamilien
  • Beratung und Bewertung bei Adoptionen
  • Gruppentreffen zu verschiedenen Thematiken

Die Familienberatungsstellen in Südtirol

NameInformation
Bozen
Fabe Familienberatung
Sparkassenstraße 13

0471 973519


fabe-bozen@familienberatung.it

Bozen
Familienberatungsstelle L‘Arca
Sassaristraße 17/b

0471 930546


consultorio@arca.bz
Bozen
Familienberatung A.I.E.D.
Italienallee 13/M

0471 979399


info@aiedbz.it
Bozen
Familienberatung P.M. Kolbe
Mendelgasse 19

0471 401959


kolbebolzano@yahoo.it
Bozen
Centro Studi Mesocops
Lauben 22

0471 976664


info@mesocops.it
Brixen
P.M. Kolbe
Trattengasse 13

0472 830920


kolbebrixen@yahoo.it
Bruneck
Fabe Familienberatung
Oberragen 15

0474 555638


fabe-bruneck@familienberatung.it
Leifers
P.M. Kolbe
Nazario-Sauro-Straße 20

0471 950600


kolbelaives@yahoo.it
Meran
Familienberatung Lilith
Marlingerstraße 29

0473 212545


info@lilithmeran.com
Meran
Fabe Familienberatung
Rennweg 6

0473 210612


meran@familienberatung.it
Meran
P.M. Kolbe
Freiheitsstraße 106

0473 233411


kolbemerano@yahoo.it
Neumarkt
Centro Studi Mesocops
Rathausring 7

0471 976664


info@mesocops.it
St.Ulrich
Fabe Familienberatung
J.B.-Purger-Straße 16

0471 973519


fabe-bozen@familienberatung.it
Schlanders
Fabe Familienberatung
Hauptstraße 14/c

0473 210612


fabe-bozen@familienberatung.it
Sterzing
P.M. Kolbe
St. Jakobweg 8

349 6543457


kolbesterzing@yahoo.it

Weitere Informationen findest du auf der Webseite der Provinz.

Kinderrechte: Diese Rechte stehen jeder Person <18 zu!

Wie lange würdest du sagen, gilt man eigentlich als Kind?

Bis 12, 14, 16 oder 18 Jahren? 🤔

Eine klare Definition gibt es dafür nicht. Der Duden sagt, ein Kind ist ein „Mensch, der der sich noch im Lebensabschnitt der Kindheit befindet und noch kein Jugendlicher ist; ein noch nicht erwachsener Mensch“. In der Entwicklungspsychologie unterscheidet man zwischen Kleinkindphase, Kindheit und Jugend. Das Zivilgesetzbuch hingegen verwendet den Begriff „minore“, also „Minderjährige*r“ und meint damit alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren.

Eines ist jedoch gewiss: Die Kinderrechte genießt du bis zu deinem 18. Geburtstag!

Die wichtigste Rechtsquelle ist hierbei die UN-Kinderrechtskonvention. Und diese versteht unter „Kind“ alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist die meistunterzeichnete Menschenrechtskonvention der Welt: Bisher haben 196 Staaten, darunter auch Italien, das Übereinkommen unterzeichnet. In 54 Artikeln garantiert die Konvention allen Kindern und Jugendlichen Schutz, Förderung und Beteiligung. Beispiele hierfür sind das Recht auf Bildung, Gesundheitsvorsorge, Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Selbst- und Mitbestimmungsrechte, z.B. Meinungsfreiheit und Partizipation.

Viele weitere Rechte und Pflichten sind in der italienischen Verfassung sowie im italienischen Zivil- und Strafgesetzbuch verankert beziehungsweise überschneiden sich und ergänzen die Kinderrechtskonvention. Zum Beispiel das Recht auf einen Namen. Klingt banal, aber was wären wir ohne einen Namen?

Was steht in der Kinderrechtskonvention und was heißt das konkret?

Aber zurück zur UN-Kinderrechtskonvention. Was steht da eigentlich drin? Die Konvention wird primär von vier Grundprinzipien getragen:

  • 👧 Vorrang des Kindeswohles: Das bedeutet, dass bei allen Entscheidungen, die ein Kind betreffen, das Wohl des Kindes an oberster Stelle stehen muss.

  • 🗯️ Das Recht der Kinder auf Beteiligung und freie Meinungsäußerung: Es geht darum, dass Kinder bei den Entscheidungen, die sie selbst betreffen, angemessen angehört und eingebunden werden sollen.

  • 🌎 Das Recht auf Leben, Überleben und bestmögliche Entwicklung: So selbstverständlich und doch so wichtig – Es muss eine Existenzsicherung und darüber hinaus gute Entfaltungsmöglichkeiten gewährleistet werden.

  • 🚫 Das Verbot von jeglicher Form der Diskriminierung: Die Benachteiligung von Kindern ist verboten, alle Kinder haben unabhängig von Herkunft, Sprache, Geschlecht, Religion, Behinderung usw. dieselben Rechte.

An diese vier Grundprinzipien schließt ein Katalog von Rechten an, die man in drei Gruppen einteilen kann:

Die Kinderrechtskonvention hält auch fest, dass primär die Eltern für die Erziehung ihres Kindes verantwortlich sind. Falls das aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, so übernimmt der Staat diese Verantwortung. Konkret bedeutet das die Zusammenarbeit von verschiedenen Diensten und pädagogischen Fachkräften, um dem Kind ein angemessenes und möglichst unbeschwertes Aufwachsen zu ermöglichen.

Auch im Falle einer Trennung oder Scheidung der Eltern haben ihre Kinder das Recht, weiterhin beide Elternteile zu lieben, regelmäßigen Kontakt zu beiden zu haben, nicht in Streitigkeiten der Eltern verwickelt zu werden und vor allem: Dass sie angehört werden und ihre Gefühle äußern dürfen.

GOOD TO KNOW: Kinderrechte stehen in keinerlei Verbindung mit Pflichten! Selbstverständlich müssen auch Kinder die Rechte der anderen respektieren und natürlich dürfen Eltern Grenzen setzen, aber Kinderrechte sind nicht abhängig von Pflichten – sie gelten bedingungslos, gelten für alle Kinder und bedürfen keiner Gegenleistung!

Gut, aber wer kontrolliert, dass die Kinderrechte eingehalten werden?

Die Staaten müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um die Kinderrechtskonvention umzusetzen und einzuhalten. Die Umsetzung der Konvention wird überwacht: Die Staaten müssen alle fünf Jahre einen sogenannten Staatenbericht dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes vorlegen. So können Umsetzungsschwierigkeiten und Versäumnisse aufgedeckt werden.

Was kannst du machen, wenn die Rechte nicht eingehalten werden?

Viele Kinderrechte klingen vielleicht selbstverständlich. Leider ist es in der Realität aber so, dass nicht immer alle Rechte eingehalten werden. Wenn du merkst, dass eines oder mehrere deiner Rechte verletzt werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • 👮‍♀️ In bestimmten Fällen, wie etwa, wenn dir jemand, egal wer, wehtut, kannst du dich an die Ordnungskräfte wenden.

  • 💬 Suche das Gespräch mit einer erwachsenen Person, der du vertraust.

  • 🧑‍⚖️ Solltest du nicht wissen, an wen du dich wenden sollst – aber natürlich auch in jedem anderen Fall – kannst du dich an die Kinder- und Jugendanwaltschaft wenden.

ANLAUFSTELLE: Die Kinder- und Jugendanwaltschaft

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft berät dich, klärt dich über deine Rechte (und Pflichten) auf, kann zwischen dir, deinen Eltern, Lehrpersonen und anderen beteiligten Personen vermitteln und nennt dir eventuell andere Anlaufstellen, z.B. für eine psychologische Beratung.

Alle Leistungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft sind kostenlos und vertraulich.

Die Kinder- und Jugendanwältin wird aktiv, wenn sie merkt, dass die Rechte von Kindern verletzt werden, interveniert, wendet sich an andere Behörden, Einrichtungen und Dienste oder auch an die Politik. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist aber auch in der Vorsorge tätig und versucht die Gesellschaft zum Thema Kinderrechte zu sensibilisieren.

Du hast Fragen wie:

Darf mir mein Lehrer verbieten, während des Unterrichts etwas zu trinken? Ab wann darf ich mir ein Tattoo stechen lassen? Ab wann darf ich mit meinen Freundinnen verreisen? Was kann ich gegen Mobbing tun?

Dann melde dich bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft

Instagram@kinder_jugendanwaltschaft_bz
Telefonnummer0471 946050
WhatsApp331 1738847
E-Mailinfo@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org

Zum Thema Verreisen als Minderjährige*r haben wir mit der Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller bei einem Simply Complicated Video gesprochen:

Infos zum Thema Mobbing und Cybermobbing findest du in dieser Broschüre.

Fragen zur Schuld- und Handlungsfähigkeit?

Handlungs-, Schuldfähigkeit und Haftung

In diesem Video erklärt dir Daniela Höller, Kinder- und Jugendanwältin von Südtirol, die Handlungsfähigkeit & Schuldfähigkeit.

Handlungsfähigkeit = durch eigenes Handeln gültig Rechte zu erwerben und auszuüben, sowie Pflichten zu begründen. z.B. eine Vertrag unterschreiben.

Schuldfähigkeit = man ist für Straftaten, die man begeht, verantwortlich.

Haftung – Ab wann haftet man für sein Handeln?

Das Gesetz unterscheidet die zivilrechtliche und die strafrechtliche Haftung.

Zivilrechtliche Haftung
Dabei spricht man von Schäden, die du Dritten zufügst, z.B. wenn du ein Auto beschädigst. Wenn du minderjährig bist, haften deine Eltern (bzw. der gesetzliche Vormund) für dich.

Strafrechtliche Haftung
Diese greift, wenn das Strafrecht verletzt wird, man also eine Straftat begeht und das ist immer persönlich. Das heißt, dass jeder selbst für sich verantwortlich ist und deine Eltern, auch wenn du minderjährig bist, nicht strafrechtlich für dich haften.

Ab wann ist man schuldfähig?

Die Schuldfähigkeit oder Deliktfähigkeit erlangt man mit dem 14. Lebensjahr. Zwischen 14 und 18 wird diese Fähigkeit von Fall zu Fall vom Jugendgericht bewertet, das feststellen muss, ob die minderjährige Person zum Zeitpunkt der Tat reif genug war, um zu erkennen, dass sie eine Straftat begangen hat.

Eine Person unter 14 Jahren ist nicht strafmündig, aber wenn sie als sozial gefährlich eingestuft wird, kann das Gericht anordnen, dass sie:

  • in eine Erziehungsanstalt eingewiesen wird = die Unterbringung in einer öffentlichen oder autorisierten privaten Einrichtung zu dem Zweck, die soziale Rehabilitation der minderjährigen Person zu erreichen.
  • oder unter „Freiheit unter Aufsicht“ gestellt wird = eine persönliche Sicherungsmaßnahme ohne Freiheitsentzug, bei der das Gericht der betreffenden Person Verhaltenspflichten auferlegt, die geeignet sind, weitere Straftaten zu vermeiden bzw. die Möglichkeiten zur Begehung weiterer Straftaten zu begrenzen.

Ab 18 Jahren kann man verurteilt werden, wobei ab diesem Zeitpunkt das ordentliche Gericht zuständig ist (und nicht mehr das Jugendgericht). Als volljährige Person ist man handlungsfähig und prozessfähig, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass man mit dem 18. Lebensjahr die geistige Reife erworben hat, selbstbestimmt zu handeln, also Entscheidungen zu treffen und die eigenen Interessen wahrzunehmen.

ANLAUFSTELLE: Kinder- und Jugendanwaltschaft

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft berät dich, klärt dich über deine Rechte (und Pflichten) auf, kann zwischen dir, deinen Eltern und anderen beteiligten Personen vermitteln.

Alle Leistungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft sind kostenlos und vertraulich.

Du hast Fragen wie: 

Darf mir mein Lehrer verbieten, während des Unterrichts etwas zu trinken? Ab wann darf ich mir ein Tattoo stechen lassen? Ab wann darf ich mit meinen Freundinnen verreisen? Was kann ich gegen Mobbing tun?

Dann melde dich bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft

Instagram@kinder_jugendanwaltschaft_bz
Telefonnummer0471 946050
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E-Mailinfo@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org

Schul- und Bildungspflicht

Wie lange muss ich zur Schule gehen?

Darf ich selbst entscheiden in welche Schule ich nach der Mittelschule gehen möchte oder müssen meine Eltern einverstanden sein?

Was passiert, wenn ich schwänze oder die Schule abbreche?

Antworten findest du hier!

Was ist der Unterschied zwischen Schul- und Bildungspflicht und was bedeutet das konkret?

Die Schulpflicht erstreckt sich über zehn Jahre, beginnend mit 6 Jahren und endend mit 16 Jahren.

Die Bildungspflicht dauert hingegen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Konkret bedeutet das, dass Jugendliche, bis sie 18 Jahre alt sind, entweder eine Schule besuchen oder eine Berufsausbildung bzw. Lehre machen müssen.

Welche Schule bzw. welcher Job passt zu mir?

Wenn du noch nicht weißt, welche Oberschule oder berufsbildende Schule du besuchen möchtest bzw. welchen Beruf du gerne erlernen möchtest, ist es hilfreich, die von den Schulen organisierten Orientierungstage und Tage der offenen Tür zu besuchen. Überlege dir zudem, welche Schulfächer dich interessieren und dir besonders gut liegen.

Außerdem bietet unsere Provinz ein vielfältiges Angebot an Berufsberatungen, welche kostenfrei in Anspruch genommen werden können.

Meine Eltern und ich haben eine andere Vorstellung davon, welche Schule ich besuchen sollte. Was kann ich machen?

Es kann natürlich vorkommen, dass deine Eltern mit deiner Schulwahl nicht einverstanden sind. Hier gilt es zu sagen, dass beide Eltern gemeinsam laut Zivilgesetzbuch, Artikel 316, Entscheidungen über Angelegenheiten von besonderer Wichtigkeit für die Kinder, wie etwa die Ausbildung, treffen. Dabei soll dies aber immer in Absprache mit dem oder der Minderjährigen und unter Berücksichtigung seiner bzw. ihrer Fähigkeiten, natürlichen Neigungen und Wünschen geschehen.

Du siehst also, dass grundsätzlich deine Eltern für dich entscheiden, sie aber natürlich deine Wünsche und Fähigkeiten angemessen berücksichtigen müssen.

Auch die UN-Kinderrechtskonvention sieht in Artikel 12 vor, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, ihre Meinung und Wünsche in Angelegenheiten zu äußern, die sie betreffen und dass diese auch entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife berücksichtigt werden müssen.

Das kannst du tun, wenn du Hilfe brauchst:

  • 🧑‍⚖️ Bei großen Uneinigkeiten zwischen deinen Eltern und dir kann die Entscheidung vom Gericht getroffen werden. Dabei werden die Eltern, aber auch Jugendliche ab dem Alter von 12 Jahren oder jünger, falls sie sich bereits eine eigene Meinung bilden können, angehört, um ihre Ansichten vorzubringen.

  • 👩‍⚖️ Auch in einem gemeinsamen Gespräch zwischen der Kinder- und Jugendanwaltschaft, deinen Eltern und dir kann das Thema besprochen und außergerichtlich nach einer Lösung oder einem Kompromiss gesucht werden.

Schwänzen und Schulabbruch: Das solltest du wissen!

Nun hast du dich für eine Schule eingeschrieben und fragst dich, ob es okay ist ab und zu zu schwänzen und welche Konsequenzen das hat?

Grundsätzlich verlangt die Schule für jede Abwesenheit eine stichhaltige Begründung.

Um überhaupt versetzt werden zu können, braucht es außerdem eine Mindestanwesenheit, weshalb vom Schulschwänzen abgeraten wird.

Unentschuldigte und unbegründete Absenzen oder verspätete Entschuldigungen können disziplinarrechtliche Folgen für dich haben. Schau dir dazu am besten die Schulordnung an, du findest sie auf der Website deiner Schule.

Das passiert, wenn du nicht mehr zur Schule gehst, obwohl du schulpflichtig bist:

  • 💬Die Schulführungskraft deiner Schule muss zunächst Kontakt zu deiner Familie aufnehmen und das Gespräch suchen. Es gilt zu verstehen, welche Gründe du für das regelmäßige Fehlen hast, wie man eine Lösung finden und einen Handlungsplan ausarbeiten kann. Dabei wird die Schulführungskraft Lehrpersonen, Schulsozialpädagog:innen, deine Eltern und dich miteinbeziehen.

  • 👮‍♀️ Sollte sich die Lage nicht verbessern und ein Schulabbruch drohen, muss die Schule die Situation den zuständigen Behörden weiterleiten.

Also wenn du Schwierigkeiten in der Schule, Probleme mit Lehrpersonen, Mitschülerinnen oder Mitschülern hast, von Schulangst oder großem Leistungsdruck geplagt wirst, hol dir Hilfe, du bist nicht allein!

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft berät dich gerne und vermittelt dir im Bedarfsfall weitere Anlaufstellen.

P.S.: Hast du schon einmal etwas von der Schüler- und Schülerinnencharta gehört? Wenn nicht, dann wird es höchste Zeit, sie dir anzuschauen! In 6 Artikeln spricht diese Charta ausführlich von deinen Rechten und Pflichten als Schüler oder Schülerin, zum Beispiel das Recht auf Schutz und Förderung deiner persönlichen, kulturellen, ethnischen und religiösen Identität, das Recht auf eine korrekte und transparente Bewertung oder das Recht auf freie Äußerung deiner persönlichen Meinung und von Vorschlägen für das Schulprogramm und die Schulordnung.

ANLAUFSTELLE: Kinder- und Jugendanwaltschaft

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft berät dich, klärt dich über deine Rechte (und Pflichten) auf, kann zwischen dir, deinen Eltern, Lehrpersonen und anderen beteiligten Personen vermitteln und nennt dir eventuell andere Anlaufstellen.

Alle Leistungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft sind kostenlos und vertraulich.

Melde dich bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft!

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Diskriminierung

Mit dem Begriff Diskriminierung können wir alle etwas anfangen, denn wir wissen, wie es sich anfühlt, wenn wir ausgeschlossen, benachteiligt, herabgewürdigt oder wie Luft behandelt werden.

Es besteht aber ein Unterschied zwischen Diskriminierung im allgemeinen Sprachgebrauch und Diskriminierung im rechtlichen Sinn.

Unter Diskriminierung im rechtlichen Sinn versteht man gesetzlich verbotene Diskriminierung. Diese umfasst Benachteiligungen aufgrund der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion, des Alters, einer Behinderung und der sexuellen Orientierung.

Stell dir vor: Du bist Schwarz und möchtest mit deinen Freunden in die Disco. Alle dürfen hinein, zu dir aber sagt der Türsteher: „Typen wie du – heute nicht!“. Du bist Muslimin und dein Arbeitgeber verlangt: „Bei uns nur ohne Kopftuch!“ Du bist homosexuell und wirst deshalb blöd angemacht und belästigt. Du bist im Rollstuhl, kannst aber nicht mit zum Konzert, da es keine Toiletten für Menschen mit Behinderung gibt.

Du wirst diskriminiert, weil du bist, wie du bist.

Was ist dann Alltagsdiskriminierung?

Von Alltagsdiskriminierung spricht man, wenn einer Person immer wieder vor Augen geführt wird, dass sie „anders“ ist und nicht dazugehört.

Das muss nicht böse gemeint sein, ist aber verletzend.

Stell dir vor: Du bist Südtirolerin und hast eine Mutter aus Kenia. Deshalb wirst du ständig gefragt, woher du eigentlich kommst oder für deine Deutschkenntnisse gelobt. Oder dir wurde aufgrund eines Unfalls ein Bein amputiert. Dir begegnen ständig Menschen, die dich deshalb bemitleiden oder bewundern, wie du trotzdem dein Leben meisterst. Du hast deshalb das Gefühl, die Menschen sehen vor allem deine Behinderung und nicht zuerst dich als Person.

Nicht jede Ungleichbehandlung ist eine Diskriminierung und nicht jede Diskriminierung ist rechtlich geschützt.

Wo ist die Grenze zwischen Spaß und unangebrachten Kommentaren oder Witzen?

Eine Unterscheidung zwischen „Spaß“ und unangebrachten Kommentaren ist nicht immer einfach. Manche Kommentare sind oft mit Spott und Aggressivität verbunden. Sie haben einen verletzenden Effekt, vor allem wenn sie eine Geringschätzung oder eine Kränkung zum Inhalt haben.

Die Grenze hängt vom Kontext ab. Es kann ein Unterschied sein, ob zwei Schwarze beste Freunde sich scherzhaft als Schokolade bezeichnen oder Außenstehende. Im zweiten Fall ist es völlig unangebracht und verletzend. Dies gilt auch für nicht böse gemeinte Kommentare.

Wenn du dich durch einen Kommentar verletzt fühlst, teile das klar mit und fordere dein Gegenüber auf, damit aufzuhören.

Was kann ich machen, wenn ich von Diskriminierung betroffen bin?

Je nach Situation und Schweregrad, kann es sinnvoll sein, unterschiedliche Schritte einzuleiten. Entscheide individuell, was sich für dich richtig anfühlt und/oder hole dir Unterstützung dabei z.B. bei der Antidiskriminierungsstelle. Sie helfen dir, die Situation einzuordnen und sagen dir, was getan werden kann.

Hier ein paar Tipps:

  • 🧘 Bewahre Ruhe und lass dich nicht provozieren.
  • ❓Frage nach dem Grund des Verhaltens.
  • ✍️ Wenn etwas unternommen werden soll, ist es sinnvoll, den Vorfall schnellstmöglich aufzuschreiben, um sich im Nachhinein an alles erinnern zu können. Die wichtigsten Daten sind: Ort, Zeit, beteiligte Personen. Was genau ist geschehen? Außerdem ist es ratsam, sich Zeugen zu suchen. Welche Indizien/Beweise gibt es?

Auch wenn du keine weiteren Schritte einleiten möchtest, kannst du Diskriminierungen bei der Antidiskriminierungsstelle melden – auch anonym. Damit trägst du wesentlich dazu bei, aufzuzeigen, in welchen Lebensbereichen Ungleichbehandlungen vorkommen, wie oft sie vorkommen und wo noch Verbesserungen beim Schutz vor Diskriminierung notwendig sind. Auf der Internetseite der Antidiskriminierungsstelle findest du das Kontaktformular.

DISKRIMINIERUNG AM ARBEITSPLATZ

Diskriminierung im Betrieb bedeutet, dass Beschäftigte aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität von ihren Kolleginnen oder Kollegen, von Vorgesetzten oder von Kunden benachteiligt werden.

Wenn du, als Person mit Migrationshintergrund bei gleicher Arbeit weniger verdienst oder dir im Gegensatz zu Einheimischen der berufliche Aufstieg verwehrt wird. Oder: Du bist homosexuell und in deinem Arbeitsumfeld werden permanent homophobe Witze und Äußerungen gemacht. Oder aber, weil du eine Beeinträchtigung hast, werden dir im Arbeitsumfeld keine Fähigkeiten zugetraut. Oft beginnen Diskriminierungen bereits bei der Stellenanzeige. Anzeigen wie „Biete Arbeit an Einheimische“ sind gesetzeswidrig. 

Auch in diesen Fällen ist die Antidiskriminierungsstelle zuständig. Wenn du also am Arbeitsplatz diskriminiert wirst oder Diskriminierung z.B. in Stellenanzeigen bemerkt, wende dich an die Antidiskriminierungsstelle.

In Fällen von Mobbing oder von geschlechtsbasierter Diskriminierung am Arbeitsplatz ist die Gleichstellungsrätin zuständig.

Was kann ich machen, wenn ich merke, dass jemand anderes diskriminiert wird?

  • 💪 Unterstütze den/die Betroffene.
  • 💭 Solidarisiere dich, frage nach was er/sie braucht.
  • 🙋 Biete dich als Zeug*in an und stelle deine Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) zur Verfügung. Die Aussagen von Zeug*innen sind oft die wichtigsten Beweise, um gegen Diskriminierung vorzugehen.

ANLAUFSTELLE: Antidiskriminierungsstelle

Die Antidiskriminierungsstelle unterstützt Menschen, die Diskriminierung erfahren. Sie schützt Betroffene, welche aufgrund der Hautfarbe, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, des Alters, der sexuellen Orientierung oder einer Behinderung benachteiligt werden.

Sie bietet rechtliche Beratung und interveniert in Absprache mit den Betroffenen, um Diskriminierungen zu unterbinden.

Zusätzlich bietet die Antidiskriminierungsstelle Maßnahmen zur Prävention und Sensibilisierung zum Thema Diskriminierung an. Z. B. Vorträge, Workshops, Schulungen.

Instagram @antidiskri_tuteladiscri_bz
Telefonnummer 0471 946020
Adresse Cavourstraße 23 c, 39100 Bozen
E-Mail info@antidiskriminierungsstelle.bz.it

ANLAUFSTELLE: Gleichstellungsrätin

Im Falle einer Diskriminierung am Arbeitsplatz, die auf dein Geschlecht bezogen ist, kannst du dir Unterstützung bei der Gleichstellungsrätin holen.

Webseite www.gleichstellungsraetin-bz.org
Telefonnummer 0471 946003
E-Mail info@consiglieradiparita-bz.org / info@gleichstellungsraetin-bz.org
Adresse Cavour Straße 23/c, Bozen
Instagram @gleichstellungsraetin_bz

Safer Use: Alkohol

Alkohol ist besonders bei uns in Südtirol allgegenwärtig: Der Aperitivo am Abend, das Feierabendbier nach der Arbeit oder auch mal etwas mehr beim Feiern am Wochenende…

  • Was ist Alkohol und was passiert dadurch in unserem Körper?

  • Was kann man machen, um die negativen Folgen und Gefahren zu verringern?

  • Und warum ist Alkohol in unserer Gesellschaft eigentlich so verwurzelt?

Das erklärt Peter Dalvai vom Projekt Streetlife des Forum Prävention!

Was ist Alkohol? Und was passiert damit im Körper?

Alkohol ist ein Zellgift, das nur in kleinen Mengen für den Menschen verträglich ist und hauptsächlich über die Leber abgebaut wird.

Eine gesunde Leber kann in der Stunde maximal 0,1 bis 0,15 Promille abbauen. Hat man also 1,3 Promille, dauert es 13 Stunden, bis man wieder ganz nüchtern wird.

ACHTUNG: Beim Autofahren ist ein Promillewert von max. 0,5 erlaubt. Führerscheinneulinge müssen 0,0 Promille haben.
Auch am Tag nachdem man Alkohol getrunken hat, kann es sein, dass man noch Alkohol im Blut hat und deshalb nicht fahren darf!

Viele Fragen sich:

Was kann ich machen, damit der Alkohol schneller abgebaut wird?

Die Antwort: Absolutly nothing!

Der Abbau des Alkohols im Körper kann nicht beschleunigt werden. Wasser, Kaffee oder eine kalte Dusche bewirken zwar, dass man sich besser fühlt, der Promillewert bleibt aber unverändert. Und auch die vielen Mittelchen, die angeblich helfen sollen schneller auszunüchtern, sind (leider) nur leere Werbeversprechen.

Alkohol kann zwar über die Haut ausgeschwitzt werden, allerdings in so geringer Prozentzahl (1 – 2 %), dass das keinen Einfluss auf den Blutalkoholspiegel hat.

Dasselbe gilt übrigens, wenn man sich übergibt: Der Alkohol ist zu diesem Zeitpunkt schon ins Blut gelangt und kann nicht durch Erbrechen wieder herausbefördert werden.

GOOD TO KNOW: Unterschied zwischen Männern und Frauen

Männer bauen Alkohol im Blut übrigens etwas schneller ab als Frauen.

Trinken eine Frau und ein Mann mit demselben Körpergewicht dieselbe Menge an Alkohol, ist der Blutalkoholgehalt bei Frauen um circa ein Fünftel höher als bei Männern. Das liegt daran, dass Männer mehr Muskelmasse haben als Frauen, welche mehr Wasser speichert als Fettgewebe. In einem männlichen Körper wird Alkohol also besser verdünnt als in einem weiblichen.

Aber natürlich spielt auch das Körpergewicht eine Rolle: je höher das ist, desto besser kann sich der Alkohol verteilen, was wiederum zu einer geringeren Blutalkoholkonzentration führt.

Aber Achtung: der Promillewert ist nicht gleichzusetzen mit der Wirkung.
Wie Alkohol auf einen wirkt, ist von Mensch zu Mensch und auch von Tag zu Tag unterschiedlich, das hat mit Sensibilität und/oder Gewohnheit zu tun.

Wie wirkt Alkohol?

Im Gehirn beeinflusst Alkohol die Kommunikation zwischen den Nervenzellen. Er verlangsamt die Funktion des Zentralnervensystems, was in kleinen Mengen dazu führt, dass man sich entspannt und weniger gehemmt fühlt. Das und Alkohol als Genussmittel sind wahrscheinlich die zwei häufigsten Gründe, warum Menschen überhaupt Alkohol trinken.

ABER: Dazu kommen auch eine ganze Reihe an negativen Folgen:

  • 💥 Die Reaktionszeit und Koordination verschlechtert sich, gleichzeitig wird man risikofreudiger = Unfallgefahr steigt!

  • 🫣 Das Urteilsvermögen ist beeinträchtigt – Die Gefahr etwas Unbedachtes, Peinliches zu machen, was man anschließend bereut, steigt!

  • 🤬 Alkohol kann die Hemmschwelle senken und Aggressionen verstärken, was zu Streitigkeiten und sogar körperlichen Auseinandersetzungen führen kann.

  • 😵‍💫 Es kann zu Sprachstörungen, Gleichgewichtsstörungen und Gedächtnislücken kommen.

  • 🤮 Alkohol kann den Magen reizen, was oft zu Übelkeit und Erbrechen führt.

  • 🫨 Hohe Mengen Alkohol können zu Verwirrung und Desorientierung führen, sodass du möglicherweise nicht mehr weißt, wo du bist oder wie du nach Hause kommst.

  • 😵 Bei übermäßigem Konsum kann es zu einer Alkoholvergiftung kommen, die lebensbedrohlich sein kann. Symptome sind extreme Verwirrung, Erbrechen, Krampfanfälle, langsame oder unregelmäßige Atmung und Bewusstlosigkeit.

  • ⛓️ Über längeren Zeitraum kann es zu Sucht, Abhängigkeit und langfristigen körperlichen Schäden kommen

Auch der Kater am nächsten Tag ist nicht gerade angenehmem: Kopfschmerzen, Übelkeit, Müdigkeit, Dehydration und Durst, Zittern, Schwindel, Schwitzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Reizbarkeit, Gedächtnislücken, Angst und negative Gefühle,… sind mögliche Symptome.

Forscher stellten fest: Alkohol ist die weitaus gefährlichste aller psychoaktiven Substanzen. Trotzdem ist er legal und weit verbreitet.

Nun ist es doch so, dass sich wohl keine/r, der/die Alkohol trinkt, diese Folgen wünscht…

Was kann man also machen, um diese Gefahren zu verringern?

Die sicherste Möglichkeit ist sicherlich keinen Alkohol zu trinken.

Wenn man sich aber trotzdem dafür entscheidet, gibt es ein paar Safer Use Regeln, die man einhalten sollte.

GOOD TO KNOW: Warum ist Alkohol eigentlich so weit verbreitet?

Obwohl die schädlichen Auswirkungen von Alkohol auf unseren Körper und unsere Psyche schon lange bekannt sind, ist die Substanz legal und weltweit verbreitet.

Gleichzeitig ist es wohl die älteste, von Menschen gemachte, psychoaktive Substanz (wahrscheinlich brauten bereits die Sumerer vor 6.000 Jahren Bier).

FRÜHER: Die Stellung von Alkohol, besonders in unserer westlichen Gesellschaft, ist eng mit unserer Kulturgeschichte verbunden: In der Antike wurde Alkohol vor allem für medizinische und religiöse Zwecke eingesetzt, im Mittelalter tranken ihn die Menschen vermehrt, da er sauberer und sicherer war als Wasser. So verbreiteten sich alkoholische Getränke schnell unter der Bevölkerung, später reagierten Staaten darauf mit der Reglementierung.

HEUTE: Besonders in der heutigen Zeit steht hinter Alkohol eine enorme Lobby, die weltweit riesige Gewinne macht. Sie pusht den Verkauf und ihr Einfluss macht es schwer, ihrer Argumentation und Lobbyarbeit etwas entgegenzusetzen. Obwohl der Forscher David Nutt 2007/2010 gemeinsam mit einem Team feststellte, dass Alkohol die weitaus gefährlichste aller psychoaktiven Substanzen ist, ist er – zumindest in nicht-islamischen Ländern – weitgehend frei erhältlich, der Konsum ist sogar fester Bestandteil bei gesellschaftlichen Anlässen.

Safer Use: Alkohol

Wenn du dich trotz der negativen Auswirkungen dazu entscheidest, Alkohol zu trinken, haben wir einige Safer Use Regeln für dich:

  • 🍝 Vorher Essen: Hilft dem Körper, den Alkohol besser zu verarbeiten.

  • Wirkung abwarten, nicht zu schnell trinken: Hilft dir, die Kontrolle zu behalten und die Situation besser abzuschätzen.

  • 🥛 Immer wieder Wasser trinken: Hilft gegen Dehydrierung, Kopfschmerzen…

  • 🔀 Nicht mischen: Der Körper kommt besser zurecht, wenn er sich nur mit einer Substanz beschäftigen muss!

  • 👀 Look at your friends: Geht es allen gut? Braucht jemand Hilfe? Achte darauf und schreite gegebenenfalls ein!

Wenn du weniger oder weniger häufig trinkst, hat das sogar positive Auswirkungen auf alle:

  • 👍 Unfallvermeidung

  • 👍 Mehr Sicherheit im Straßenverkehr

  • 👍 Gewaltvermeidung

  • 👍 Bessere Gesundheit, Fitness und Wohlbefinden

Du leistest also einen Beitrag, um unsere Gesellschaft sicherer, fitter und gesünder zu machen 😊


ANLAUFSTELLE: streetlife.bz

streetlife.bz ist ein Safer Nightlife Projekt, das direkt in den Nacht- und Freizeitszenen in ganz Südtirol präsent ist. Als mobile Interventionsform sensibilisiert streetlife.bz die Besucher*innen von diversen Veranstaltungen zu den Thematiken des legalen und illegalisierten Substanzkonsums, sexuell übertragbaren Krankheiten, das Verhalten im Nachtleben und die Vorbeugung von Notfällen im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenkonsum.

Mehr Informationen gibt’s auf der Webseite von streetlife.bz.

Weitere Anlaufstellen

Forum Prävention: Fachstelle Sucht

Das Forum Prävention ist eine Stiftung aus Bozen, die dafür sorgt, dass Menschen jeden Alters gesund leben und sich gut entwickeln können. Insbesondere setzt sich das Forum mit den Themen Sucht, digitalen Lebenswelten, Essstörungen, mit dem Erwachsenwerden und mit Familienthemen auseinander. 

Webseitewww.forum-p.it
Projekte für junge Leuteafzack.com
Instagramforump_bz
E-Mailinfo@forum-p.it
Telefonnummer +39 0471 324801
AdresseTalfergasse 4, Bozen

young&direct: Jugendberatungsstelle

Young+Direct nimmt jedes Problem und jede Frage ernst. Egal, was dich beschäftigt, ob Fragen zu Konflikten mit deinen Eltern, oder zu Themen wie Sucht, Abhängigkeit und psychischen Belastungen… mit Young+Direct kannst du über alles reden oder schreiben. Anonym und kostenlos.

WhatsApp345 0817 056
Jugendtelelfon0471 155 1 551
E-Mailonline@young-direct.it
Instagram@younganddirect
Webseitewww.young-direct.it
AdresseJohann-Wolfgang-von-Goethe-Straße 42 Bozen

HANDS & young HANDS: Therapiezentrum

Das Therapiezentrum hilft Menschen mit Abhängigkeitsproblemen mit Alkohol, Medikamenten, Glücksspiel sowie Computerspiel oder anderen Suchtformen. Außerdem ist HANDS Anlaufstelle für die Familienangehörigen und Freunde von Betroffenen.

Webseitewww.hands-bz.it
E-Mailinfo@hands-bz.it
Telefonnummer0471 270924
AdresseDuca d’Aosta Allee 100 | 39100 Bozen

Young HANDS ist die Anlaufstelle für Jugendliche mit Suchtverhalten: Alkohol, Medikamente, Glücksspiel, Gaming, Social-Media

Webseitewww.young-hands.it
Grüne Nummer800720762
E-Mailinfo@hands-bz.it
Telefonnummer0471 270924
AdresseDuca-d’Aosta-Allee, 100, 39100 Bozen

Dienst für Abhängigkeitserkrankungen

Beratung, ambulante Behandlung und Prävention von Abhängigkeitserkrankungen.

Webseitewww.sabes.it/de/dienst-fuer-abhaengigkeitserkrankungen
E-Mailsert-dfa@sabes.it
Telefonnummer+39 0471 437 070

Bach Badgart: Therapieeinrichtung

Stationäre Therapie bei psychischen Erkrankungen wie Depression, Essstörungen oder Abhängigkeiten.

Webseitewww.sabes.it/de/bad-bachgart
E-Mailbadbachgart@sabes.it
Telefonnummer+39 0472 887 600
AdresseSt. Pauls 56, 39030 Rodeneck

Waira über ihre Hassliebe zur Musik

Camilla Cristofoletti ist 27 Jahre alt und als Musikerin bekannt unter dem Namen Waira.

Im Interview erzählt uns die Singer-Songwriterin aus Salurn, wie sie zur Musik kam, welche spezielle Bedeutung Zitronenbäume für sie haben und was ihre Pläne für die Zukunft sind.

Wie Ed Sheeran Waira zum Schreiben motiviert hat

Mit sechs Jahren habe ich angefangen klassische Gitarre zu lernen und dann habe ich es lange Zeit wieder gelassen.

Mit 15 Jahren habe ich dann das Album von Ed Sheeran gehört und besonders der Song The Man hat es mir angetan (ist übrigens immer noch mein Lieblingssong).

Ich dachte mir: „Boah, der kann schreiben!“.

Ab diesem Zeitpunkt habe ich dann angefangen, selbst Lieder zu schreiben. Mit 17-18 Jahren habe ich dann Akkorde gelernt und bin weiter in die Musik eingetaucht.

Wie bist du schließlich vom Kinderzimmer auf die ganz große Bühne gekommen?

Meine erste Band hatte ich mit Jasmin Franceschini, bis wir sie dann 2015 auflösten.

Ich hörte dann von einer Song Audition in Bozen, bei der ich teilnahm und zwei meiner selbst komponierten Lieder spielte. Daraufhin bekam ich die Möglichkeit, mit Mattia Mariotti (bekannter Gitarrist und Produzent, Anm. der Redaktion) meine erste Single aufzunehmen.

2016 überschlugen sich die Ereignisse und meine Gefühle fuhren Achterbahn.

Ja, 2016 überschlugen sich die Ereignisse und meine Gefühle fuhren Achterbahn. Du musst dir vorstellen, im Januar 2016 kommt dein erstes Lied raus, du meldest dich bei Upload Sounds an und kommst ins Finale, dann lernst du einen Promoter kennen, der dich nach London einlädt und das alles innerhalb von wenigen Monaten!

Im Januar 2016 hatte ich mein erstes Lied Don’t Cry herausgebracht und im Oktober des gleichen Jahres hatte ich ein Konzert in London. Es war unglaublich und ich konnte es kaum fassen. Von da an ging es Vollgas weiter.

Es folgte die EP Under a Black Hat und wir machten eine Releasshow. 2016- 2017 spielte ich sehr viel Konzerte, ich war sehr viel unterwegs. Das war schon ziemlich cool. Wenn ich jetzt so darüber nachdenke, scheiße, das ist jetzt schon acht Jahre her, war es eine sehr, sehr spannende und tolle Zeit.

Zu viel Pop, zu wenig Indie

Allerdings konnte ich mich nicht 100-prozentig mit den Arrangements, die Mattia Mariotti für die Lieder gefunden hat, identifizieren. Das Album war generell ein bisschen zu Pop-lastig für mich.

Ich bin in die Popschiene gerutscht, das stört mich ein bisschen.

Am ehesten passt meine Musik in das Genre Indie/ Folk, doch da ich meine Arrangements nicht selbst mache oder nicht selbst machen kann, bin ich in die Popschiene gerutscht. Ich will ehrlich sein, das stört mich ein bisschen, aber es ist, was es ist und es ist Pop, leider (lacht).

Was mich persönlich auch stört ist, dass Singer-Songwriter Musik oft als Lounge Musik abgetan wird, die im Hintergrund läuft und als Berieselung der Menschen dient, während sie reden, etwas trinken, usw. Das finde ich schade und auch ein Stück weit respektlos.

Man denkt sich etwas dabei, wenn man ein Lied schreibt und man steckt seine tiefsten Gefühle hinein und dann wird es nur so im Hintergrund gespielt.

„This is a song about a lemon tree“ steht im Abspann deines Songs Jolene. Worum geht’s wirklich?

Ja, der Song Jolene ist im September 2022 erschienen und handelt wirklich nur um einen Zitronenbaum (lacht). Nein, natürlich steckt viel mehr dahinter. Im Song geht es um eine Trennung, die mich hart getroffen hat und bei der ich zwei Jahre brauchte, um mich aus dieser Beziehung zu lösen.

In der Beziehung haben wir uns einen Zitronenbaum geschenkt. Ein paar Monate nach der Trennung habe ich meinen Exfreund wieder getroffen und wir haben darüber geredet, wie wir den Zitronenbaum genannt haben und kamen nicht auf den Namen. Schließlich fiel er mir wieder ein, Jolene, und so kam es, dass ich dieses Lied schrieb.

Der Zitronenbaum symbolisiert für mich diese Beziehung und steht dafür, dass ich meinem Exfreund, alles gegeben habe, auch wenn das jetzt im Nachhinein betrachtet vielleicht nicht so ganz stimmt

Machen wir einen Schritt zurück: Wie bist du eigentlich auf deinen Künstlernamen gekommen?

Mit dem Name Waira kam ich das erste Mal in Kontakt, als ich als Kinder-Animateurin in einem Nobelhotel auf der Insel Elba arbeitete.

Die Zeit dort war sehr intensiv für mich, die Arbeitsbedingungen waren katastrophal. Der Kontrast zwischen Ausbeutung der Angestellten und den Gästen, die dieses Hotel besuchte – berühmte Persönlichkeiten mit deren Familien, Bodyguards usw. – das wurde mir irgendwann zu viel. Ich suchte Abstand und Ruhe am Stand.

Bereits als Kind entwickelte ich eine Faszination für die Urvölker Nordameikas.

Da lernte ich eines Tages einen Mann kennen, der mich an einen amerikanischen Ureinwohner erinnerte. Er hieß Inti, kam aus Peru und der sprach Quechua, eine Sprache, die im östlichen Tiefland Perus zu finden und mittlerweile leider vom Aussterben bedroht ist. Aber zurück zum Thema.

Wir freundeten uns also an und ich besuchte ihn immer öfter nach der Arbeit, am Strand. Ab einem gewissen Zeitpunkt fing er an, mich „Waira“ zu nennen. Ich fragte nach dem Grund und er sagte: „Du bist wie der Wind, >Waira< heißt Wind auf Quechua.“

Und so wurde Waira Jahre später zu meinem Künstlernamen.

Wairas Hassliebe zur Musik

Zurzeit tue ich mich schwer, den richtigen Zugang zu Waira zu finden. In meiner Musik gibt es viel Drama und unschöne Momente, die ich versuche mithilfe der Musik aufzuarbeiten. 

Neue Musik schreibe ich auch nur, wenn es mir richtig scheiße geht. Ich weiß nicht, mit der Zeit ist eine Hassliebe zur Musik entstanden. Wenn es mir schlecht geht, schreibe ich. Das hat dann eine therapeutische Wirkung auf mich und es geht mir gut. Ein Ventil also.

Werden wir in Zukunft mehr von Waira hören? Und welche Pläne hat Camilla?

Die Person Camilla hat sehr viel vor, ist sehr breit gefächert und wird noch viele Projekte umsetzen und ausprobieren. Waira und die Musik sind ein wichtiger Teil von ihr, aber sie will nicht, dass das zum Stressfaktor wird.

Waira und die Musik sollen nicht zum Stressfaktor werden

Ich habe einen guten Freundeskreis gefunden, mit dem wir auch Jolene aufgenommen haben und ich kann mir vorstellen, das auch in Zukunft mit anderen Songs zu machen, Material habe ich genug. Ich brauche manchmal einen Schubser von außen, aber wieder was aufzunehmen könnte ich mir gut vorstellen.

Es ist vieles passiert, das ich mir nie erträumt hätte, doch eine Sache, würde ich noch gerne erreichen, und zwar, dass bei einem Konzert das Publikum meine Lieder im Chor mitsingt. Ich finde große Menschenmengen, die ein Lied zusammen singen, extrem kraftvoll und inspirierend.

Das wäre ein Traum, den ich mir noch erfüllen möchte.

Ein Interview von Max Silbernagl, Februar 2024

Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft ist eine aufregende Zeit im Leben einer Frau bzw. eines Paares, die von Freude, aber auch Herausforderung, Unsicherheit und Veränderung begleitet sein kann.

In diesem Artikel klären wir, wie man eigentlich schwanger wird und was zu tun ist, wenn man vermutet schwanger zu sein.
Außerdem geht es um Schwangerschaftsabbruch und Fehlgeburten.

Und nicht vergessen: Egal in welcher Situation du dich gerade befindest, es gibt Anlaufstellen, die dich unterstützen!
Diese findest du am Ende dieses Beitrags.

Wie wird man eigentlich schwanger?

Die Grundvoraussetzung für eine Schwangerschaft ist ein funktionierender weiblicher Zyklus, der im Schnitt 25 – 28 Tage dauert (mehr dazu erfährst du im Artikel Menstruation und Zyklus).

Die fruchtbaren Tage, also die Tage, an denen eine Frau schwanger werden kann, befinden sich ziemlich genau in der Mitte des Zyklus, genauer gesagt um den 14. Tag. Dieser Tag ist jedoch ein Richtwert, denn unsere Körper sind (zum Glück) keine Maschinen und funktionieren nicht immer gleich.

Die fruchtbaren Tage sind die Tage um den Eisprung, also wenn eine Eizelle aus dem Eierstock austritt und sich über die Eileiter auf den Weg zum Uterus macht. Ab dem Einsprung ist die Eizelle ca. 12 – 24h befruchtbar d.h., solltest du zu diesem Zeitpunkt ungeschützten Sex haben und so Spermien in den Uterus gelangen, können diese die Eizelle befruchten. Aber Achtung! Die Umgebung des Uterus ist perfekt geschaffen, damit Spermien dort bis zu 7 Tage überleben können! D.h. wenn man bis zu 7 Tage vor dem Eisprung ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte, könnte man trotzdem schwanger werden. Deshalb dauert das fruchtbare Fenster im weiblichen Zyklus eigentlich mindestens 7 Tage.

Falls du eine Schwangerschaft verhindern möchtest, solltest du immer verhüten. Der Eisprung und damit auch die fruchtbaren Tage können sich verschieben, weshalb man sich nie zu 100% sicher sein kann. Ein Verhütungsmittel, das nicht nur vor ungewollter Schwangerschaft, sondern auch vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützt, ist das Kondom.

Sind Ei- und Spermazelle im Körper nun verschmolzen, beginnt sofort die Zellteilung und der winzig kleine Zellhaufen nistet sich in den nächsten 2 – 3 Wochen in die Gebärmutterschleimhaut der Frau ein. Daraus zieht der Embryo (so nennt man den Zellhaufen bis zur 10. Schwangerschaftswoche) seine ganzen Nährstoffe und wächst in den nächsten Wochen und Tagen sehr schnell zu einem Lebewesen heran. Bereits ab der 8. Woche kann man durch den Ultraschall den Herzschlag erkennen!

Wie merkt man, dass man schwanger ist?

Für viele Frauen ist das erste Indiz das Ausbleiben der Periode.
Manchmal kommt es vor, dass es bei der Einnistung der Eizelle zu Schmierblutungen kommt, die dann fälschlicherweise als Periode verstanden wird, obwohl es keine ist.

Ab dem Zeitpunkt, an dem eigentlich die Periode eintreten sollte, kann ein Schwangerschaftstest gemacht werden. Diesen erhältst du in der Apotheke oder auch im Drogeriemarkt. Sollte dieser positiv sein, kannst du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von einer Schwangerschaft ausgehen. Selten bis nie zeigen Schwangerschaftstests falsch – positive Ergebnisse an. Allerdings kann er falsch – negativ sein. Meistens ist das der Fall, wenn er zu früh gemacht wurde – versuche es in einer Woche nochmal, sollte er immer noch negativ sein und du trotzdem das Gefühl hast schwanger zu sein, mache einen Termin bei einem/einer Gynäkologen/Gynäkologin.

Die weiteren Symptome sind von Frau zu Frau verschieden und können sich im Laufe der Schwangerschaft verändern. Die meisten Symptome treten im Laufe der ersten drei Monate auf. Manche Frauen spüren gar nichts, andere berichten bereits in den ersten Wochen von Spannungsgefühlen in den Brüsten, Übelkeit, stärkeres Wahrnehmen von Gerüchen, Heißhungerattacken und/oder Abneigung gegenüber bestimmten Lebensmitteln. Die Stärke der Symptome sagen gar nichts darüber aus, wie gut oder schlecht es dem Baby geht.

Positiver Schwangerschaftstest, was nun?

Sollte der Schwangerschaftstest positiv sein, kann das im ersten Moment (ob gewollte Schwangerschaft – oder auch nicht) ein sehr turbulentes Gefühl sein. Du weißt nun, dass sich dein Leben ganz bald auf den Kopf stellen wird.

Solltest du mit deinen Gefühlen alleine oder überfordert sein, sprich mit jemandem darüber! Es gibt viele Anlaufstellen in Südtirol, an die du dich wenden kannst!

Anlaufstellen findest du am Ende des Artikels

Wichtig ist, dass der werdende Vater darüber informiert wird. Gemeinsam solltet ihr besprechen, wie es nun weiter gehen soll. Auch dabei könnt ihr euch natürlich Unterstützung holen, z.B. bei Familienberatungsstellen.

Darüber hinaus sollte in den nächsten Tagen einen Termin bei deinem/deiner Gynäkologen/Gynäkologin gemacht werden. Dabei wird untersucht, wie weit die Schwangerschaft schon fortgeschritten ist und ob es deinem Baby gut geht. Im Laufe der Schwangerschaft werden immer wieder Untersuchungen und Blutproben gemacht, um abzuchecken, ob alles okay ist! Außerdem wird der Arzt/die Ärztin schon bei der ersten Untersuchung den errechneten Geburtstermin mitteilen können!

Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch

Obwohl das Thema Schwangerschaft bei den meisten Menschen ein positives Gefühl hervorruft, kann es auch von unangenehmen Gefühlen begleitet werden.

Jede dritte Schwangerschaft endet in den ersten Monaten in einer Fehlgeburt. D.h., dass der Embryo leider nicht überlebensfähig ist. Wichtig ist, dass du weißt, dass du nichts falsch gemacht hast! Meistens liegt das Problem in den Genen der Ei- und Spermazellen, welche einen Fehler aufweisen und der Embryo deshalb nicht überlebensfähig ist. Der Embryo kann ganz plötzlich und ohne Vorankündigung vom Körper in Form einer oft schmerzhaften Blutung selbst abgestoßen werden, oder dir wird bei einer Untersuchung mitgeteilt, dass er sich nicht weiterentwickelt hat. Eine Fehlgeburt kann einmal oder auch öfter auftreten, aber sagt nichts darüber aus, dass es ein weiteres Mal nicht trotzdem gut gehen kann!

Ein weiteres negatives Gefühl kann sich in dir ausbreiten, sollte die Schwangerschaft nicht gewollt sein und zu einem absolut schlechten Zeitpunkt in deinem Leben eintreten. In diesem Fall kannst du über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken. Wichtig ist, dass du weißt, dass es DEINE ALLEINIGE Entscheidung ist und niemand das Recht hat dich zu etwas zu zwingen, auch nicht der Vater des Babys! In Südtirol kann der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 90 Tage in einem Krankenhaus durchgeführt werden. Alle weiteren Infos dazu findest du hier.

Ob Fehlgeburt oder Schwangerschaftsabbruch – in beiden Fällen befindest du dich in einer sehr aufwühlenden und oft auch schwierigen Lebenslage.

Professionelle Hilfe hilft, mit der aktuellen Situation zurechtzukommen.
In beiden Fällen hast du außerdem das Recht auf einen Krankenstand. Melde dich dafür bei deinem Hausarzt/deiner Hausärztin und nimm dir die Zeit, die du brauchst, um psychisch und körperlich zu heilen!

ANLAUFSTELLEN: An wen du dich bei Fragen wenden kannst!

Du bist nicht alleine!

Es gibt in Südtirol verschiedene Anlaufstellen, die dir je nach Situation weiterhelfen und dich unterstützen.

FAMILIENBERATUNGSSTELLEN

Familienberatungsstellen bieten Familien, Paaren und Einzelpersonen Beratung und Hilfe bei Problemen im sozialen, psychologischen, gynäkologischen Bereich sowie bei Beziehungs-, Sexual-, Erziehungs- und Rechtsproblemen.

Unter anderem bieten sie diese Leistungen an:

  • Gynäkologische Beratung und Untersuchung
  • Beratung und Hilfe bei der freiwilligen Schwangerschaftsunterbrechung
  • Geburtsvorbereitungskurse

Es gibt in Südtirol mehrere Familienberatungsstellen.
Hier findest du einen Überblick.

GYNÄKOLOGISCHE UNTERSUCHUNGEN IM KRANKENHAUS, IM GESUNDHEITSSPRENGEL, IN DEN FAMILIENBERATUNGSSTELLEN ODER PRIVAT

Falls du vermutest schwanger zu sein, medizinische Fragen zu deinem Zyklus oder Geschlechtsorganen hast, Symptome auftreten oder dich einfach gynäkologisch untersuchen lassen möchtest, gibt es verschiedene Möglichkeiten: 

  • 🧑‍⚕️ In den Gesundheitssprengeln gibt es Beratungsstellen für Gynäkologie, welche bestimmte gynäkologische Leistungen anbieten (oftmals auch ohne Verschreibung). Wo es diese Beratungsstellen sind, findest du hier

👨‍⚕️ Außerdem gibt es zahlreiche private Gynäkolog*innen, an die du dich wenden kannst.

YOUNG+DIRECT

Bei Fragen rund um Sexualität, Liebe und Körper, kannst du dich anonym und kostenlos an die Jugendberatungsstelle wenden.

WhatsApp345 0817 056
Jugendtelefon0471 155 1 551
Webseitehttps://www.young-direct.it/de/
E-Mail-Adresseonline@young-direct.it
AdresseJohann-Wolfgang-von-Goethe-Straße 42 Bozen

FAMILY DIREKT

Family direkt bietet spontane telefonische Beratung bei Schwierigkeiten oder Problemen wie Überforderungssituationen, Lebenskrisen, Konflikten in der Familie, traumatischen Ereignissen usw.

Qualifizierte Beraterinnen und Berater (Psychologen, Pädagogen und Familienberater) nehmen sich für dich Zeit und unterliegen der Schweigepflicht. Das Beratungsangebot ist kostenfrei.

Telefonbertung jeweils Montat, Dienstag und Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr: 0471 15 50 900

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