Arbeitsverträge

In diesem Beitrag bekommst du einen Überblick zum Thema Arbeitsverträge.

Ein Arbeitsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer und beinhaltet wichtige Rechte und Pflichten beider Parteien. Generell gibt es zwei große Arten von Arbeitsverträgen: befristete und unbefristete.

Der unbefristete Arbeitsvertrag

Wie der Name schon sagt ist der unbefristete Arbeitsvertrag ein Arbeitsvertrag ohne Frist. Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist also auf unbestimmte Zeit festgelegt. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen kann zu Beginn eine Probezeit vereinbart werden, welche beidseitig aufgelöst werden, bzw. sich in eine Fixanstellung entwickeln kann. Mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag hat man einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser variiert je nach Betrieb.

Der befristete Arbeitsvertrag

Wie der Name schon sagt ist der befristete Arbeitsvertrag ein Arbeitsvertrag mit vorher festgelegtem Enddatum. Der befristete Arbeitsvertrag kann ebenfalls eine Probezeit enthalten. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann maximal 24 Monate dauern, darüber hinaus wird er nur in begründeten Ausnahmefällen verlängert. Deshalb kann sich ein befristeter Arbeitsvertrag nach einiger Zeit auch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umwandeln.

Was beinhaltet ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag beinhaltet die Pflichten des Arbeitgebers und jene des Arbeitnehmers. Zusätzlich sind die Aufgaben, Urlaub, Freistelllungen, Krankheit und Arbeitsunfälle geregelt. Eine genaue Auflistung der Entlohnung, der Arbeitszeit und Auflösung sind darin ebenfalls zu finden.

Die Arbeitszeit

Die Arbeitszeit unterteilt sich in Vollzeit oder Teilzeit. Die Vollzeit versteht sich als vorgesehene Normalarbeitszeit (38-40 Stunden pro Woche), wobei die Teilzeit geringer als die vorgesehene Normalarbeitszeit ist. Beide Arbeitszeiten können entweder durch einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag geregelt sein.

Hast du einen Teilzeitvertrag und möchtest gerne die Arbeitszeit aufstocken? Informiere dich immer bei deinem Arbeitgeber, der den Kollektivvertrag sicherlich gut kennt. Sollte der Kollektivvertrag die Möglichkeit einer Aufstockung der Arbeitszeit nicht vorsehen, kannst du trotzdem deine Arbeitszeit um einen gewissen Prozentsatz und Bezahlung erhöhen.
Weitere Informationen zu Arbeitsverträgen, Arbeit auf Abruf und der gelegentlichen Arbeitsform „presto“ findest du auf der Seite der Provinz. Zusätzlich werden dir in diesem Dokument von der Young SGBCISL die einzelnen Arbeitsverträge genauer erklärt.

Kollektivverträge und Lohntabellen

Kollektivverträge regeln Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften (Zusammenschluss von Arbeitsnehmerinnen) und Arbeitgeberinnenverbände. In den Kollektivverträgen werden z.B. Zahlungsbedingungen geregelt.
Hier findest du Informationen zum Kollektivvertrag für Landesbedienstete.

Beim SGBCISL, der Gewerkschaft in Südtirol für Kollektivverträge, arbeitsrechtlichen Schutz, sozialen Rechte und vielfältigen Dienstleistungen findest du aktuelle Informationen über Kollektivverträge und Lohntabellen in vielen verschiedenen Bereichen.

Auf was soll ich beim Arbeitsvertrag achten?

In diesem Dokument von der SGBCISL findest du wichtige Informationen, worauf du beim Unterschreiben eines Arbeitsvertrages achten solltest.


Ansprechpartner

Young SGBCISL
www.sgbcisl.it/young
www.facebook.com/youngsgbcisl

Abteilung Arbeit der Provinz
Tel.: 0471 418500
E-Mail: arbeit-lavoro@provinz.bz.it

Veröffentlicht von UnBlock Media Apps

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