Am 22. Oktober finden in Südtirol die Landtagswahlen statt. Wahrscheinlich hast du bereits die ein oder andere Wahlwerbung gesehen und von verschiedensten Seiten gehört, wie wichtig es ist, dass DU wählen gehst. Und das ist es auch! Gleich wichtig ist es allerdings auch, sich vorab darüber zu informieren, worum es bei der Wahl eigentlich geht.
Genau deshalb haben wir für dich die wichtigsten Infos zusammengefasst – einfach, kurz und kompakt.

Wer, wie, was? Landtagswahlen kurz und kompakt:
- WANN: Die Wahlen finden am Sonntag, 22. Oktober 2023, von 7:00 bis 21:00 Uhr statt.
- WAS: Gewählt werden die 35 Landtagsabgeordneten, die zusammen den Landtag bilden. Was hingegen nicht direkt gewählt werden kann, ist der Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau. Diese*r wird nach den Wahlen von den Landtagsabgeordneten ernannt. Weitere Infos darüber findest du hier.
- WIE: Eine Liste bzw. Partei wird gewählt, indem man auf dem Stimmzettel das entsprechende Listenzeichen ankreuzt. Außerdem kann man in den Zeilen, die rechts neben jedem Symbol abgebildet sind, bis zu vier Vorzugsstimmen vergeben.
- WER: Wählen dürfen alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, die in den Wählerlisten eingetragen sowie seit vier Jahren ununterbrochen in der Region Trentino-Südtirol und dabei größtenteils in der Provinz Bozen ansässig sind.
- WO: Auf dem Wahlausweis ist die Wahlsektion angegeben. Diese befindet sich im Normalfall im Wahllokal der Heimatgemeinde. Südtiroler*innen, die sich im Ausland befinden, können per Briefwahl wählen.

Deine Wahl – Step by step
Damit du für die Landtagswahl am 22. Oktober bestens vorbereitet bist, findest du hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
1. Get informed: Parteien, Kandidat*innen und Programme
Während du diesen Artikel liest, bist du schon mittendrin in Schritt 1 für die Vorbereitung zur Wahl. Nachdem du jetzt weißt, wer, wann, wo, was, wie wählt, solltest du dich nun darüber informieren, welche die für DICH richtige Wahl ist.
Ja, wählen ist wichtig! Immerhin kannst du dadurch mitentscheiden, wer die nächsten fünf Jahre lang im Landtag Entscheidungen trifft, die sicherlich auch dich betreffen werden. Umso entscheidender ist es deshalb, jener Partei bzw. jenen Personen deine Stimme zu geben, die deine Interessen am besten vertreten. Du fragst dich, wie du das bei 16 Listen und 488 Kandidat*innen herausfinden sollst?
Unser Vorschlag:
- Geh auf die Webseite deinewahl.it und klick dich durch die Fragen der Wahlhilfe. Ein Algorithmus gleicht daraufhin deine Antworten mit den Programmen der Parteien ab und berechnet, welche Liste am ehesten deine Interessen, Einstellungen und Werte vertritt.
- Schau dir die Interviews mit den Kandidat*innen dieser Listen an oder google deren Parteiprogramm und bilde dir so eine etwas genauere Meinung.
- Hör dir den Landtagswahlpodcast „deine Wahl“ an. In fünf Folgen erfährst du alles, was du wissen solltest, bevor du dein Kreuzchen machst.

2. Get your things together: Dokumente und so
Bevor du dich am Wahltag auf den Weg in deine Wahlsektion begibst, solltest du sichergehen, dass du die nötigen Dokumente dafür hast.
Zum Wählen brauchst du:
- deinen Wahlausweis
- deinen Personalausweis (Reisepass oder Führerschein gehen eventuell auch)
Falls du keinen Wahlausweis hast, melde dich einfach im Wahlamt deiner Gemeinde. Dort wird dir sofort ein neuer Wahlausweis bzw. eine Ersatzbestätigung ausgestellt.
Die Gemeindewahlämter haben am 20. und am 21. Oktober von 9:00 bis 18:00 Uhr und am 22. Oktober von 7:00 bis 21:00 Uhr geöffnet.

Quelle: http://www.opencity.gemeinde.bozen.it
3. How to: Wie geht eigentlich wählen?
Das erste Mal ist immer aufregend – auch beim Wählen. Deshalb möchten wir vor allem für Erstwähler*innen kurz den Ablauf in der Wahlsektion beschreiben:
- Nachdem du in deiner Wahlsektion (steht auf deinem Wahlausweis) angekommen bist, findest du normalerweise zwei Tische und hoffentlich keine allzu lange Schlange vor. An den Tischen steht „Frauen – Donne“ oder „Männer – Uomini“. Du begibst dich also zum Tisch mit der für dich passenden Kategorie.
- Dort wird deine Identität anhand deines Personalausweises geprüft und der/die Wahlhelfer*in bestätigt diese durch die Eintragung deiner Ausweisnummer in das Wählerverzeichnis.
- Nun geht es für dich weiter Richtung Wahlkabine. Spätestens jetzt musst du deinen Wahlausweis vorweisen. Dieser wird kurz gecheckt, woraufhin du einen Stimmzettel und einen Bleistift* erhältst.
- Damit begibst du dich in eine freie Wahlkabine. Dort faltest du den Stimmzettel auseinander, gibst deine Stimme ab, faltest ihn wieder zusammen (merk dir am besten beim Aufmachen schon, wie er gefaltet ist – das Zusammenfalten kann manchmal ganz schön tricky sein 😉) und verlässt damit die Kabine. In der Wahlkabine darfst du weder dein Smartphone, noch andere Geräte nutzen, die Fotos machen können.
- Draußen gibst du den Stimmzettel sowie den Bleistift dem/der Wahlvorsteher*in, welche*r ihn in die Urne wirft.
- Daraufhin bekommst du deinen Wahlausweis zurück, der mit einem Stempel versehen wird.
- Done! Herzlichen Glückwunsch, du hast eines der wichtigsten Rechte einer Demokratie genutzt.
*Der Bleistift hat übrigens eine spezielle Mine, weshalb das Geschriebene nicht ausradiert werden kann.

4. Vote: Wo muss das Kreuzchen hin?
Machen wir nochmal einen Schritt zurück und schauen uns an, wie du deine Stimme vergeben musst, damit diese auch gültig ist.
Auf dem Stimmzettel sind alle 16 Listen mit ihren Listenzeichen aufgeführt und neben jedem dieser Symbole befinden sich vier Linien.
Du kannst eine Liste wählen, indem du ein Kreuz auf dem entsprechenden Listenzeichen machst.
Nun kannst du (musst allerdings nicht) eine, zwei, drei oder maximal vier Vorzugsstimmen vergeben. Das bedeutet, du möchtest von der gewählten Liste explizit diesen Personen deine Stimme geben. Das machst du, indem du mindestens den Nachnamen der Person in eine der vier Zeilen schreibst. Achtung: nur eine Vorzugsstimme pro Zeile. Falls es Kandidat*innen mit dem gleichen Nachnamen gibt, musst du zusätzlich auch den Vornamen aufschreiben. Falls jemand zwei Nachnamen hat, reicht auch einer der beiden, sofern kein*e andere*e Kandidat*in den gleichen Nachnamen hat.
Die Personen, denen du deine Vorzugsstimme geben möchtest, müssen unbedingt für die gewählte Liste antreten, ansonsten ist die Vorzugsstimme ungültig.
Alle Listen mit den dazugehörigen Kandidat*innen findest du unter der Kategorie Parteien & Kandidat*innen.
Die Stimmabgabe ist dann ungültig, wenn der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist, z.B. wenn mehrere Listen angekreuzt wurden oder wenn etwas auf den Stimmzettel geschrieben wurde, das erkennen lässt, wer diesen Stimmzettel ausgefüllt hat, z.B. der eigene Name.

5. Check the results
Nachdem du gewählt hast und die Wahlurnen um 21:00 Uhr schließen, gilt es zu warten, bis die Stimmen ausgezählt wurden und das Ergebnis feststeht.
Das Voranschreiten der Auszählungen und die Ergebnisse findest du beispielsweise hier.
Übrigens, dieses Jahr haben auch Jugendliche, die 16 oder 17 Jahre alt sind, die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern. Die sogenannten Schattenwahlen finden online unter deinewahl.it statt. Sie beeinflussen zwar nicht die Wahl an sich, zeigen allerdings, was Jugendliche ab 16 wählen würden, wenn sie dürften.

Wählen mit besonderen Bedürfnissen
Personen, welche bei der Stimmabgabe Hilfe benötigen, wie beispielsweise blinde Personen, können eine Begleitperson auswählen, die sie beim Wählen unterstützt. Eventuell muss dafür ein ärztliches Zeugnis vorgewiesen werden, welches kostenlos von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt ausgestellt wird.
Hier findest du die Broschüre Landtagswahlen 2023 in Leichter Sprache. Das passende Video haben wir hier eingefügt.
Wir hoffen, wir konnten dir viele wichtige Informationen geben, damit du am Sonntag, 22. Oktober 2023, gut vorbereitet wählen kannst.
Weitere Informationen findest du unter deinewahl.it.
2 Kommentare zu „So wird gewählt“