Mit wie vielen Jahren darf man eigentlich Sex haben?
Was bedeutet Sexual Consent? Und ab wann spricht man von sexueller Gewalt?
Lass uns wichtige rechtliche Fragen klären!
Die folgenden Informationen stammen aus der Broschüre „Zustimmung zu
sexuellen Handlungen“ (Mai 2024) sowie „Sexuelle Übergriffe gegen Minderjährige“ der Kinder- und Jugendanwaltschaft.
Sexual Consent heißt so viel wie sexueller Konsens und bedeutet, dass alle beteiligten Personen zu jedem Zeitpunkt mit den sexuellen Handlungen einverstanden sind.
Fehlt die Zustimmung, handelt es sich laut italienischem Strafgesetzbuch um sexuelle Gewalt, was eine Straftat ist.
Wichtig: Schweigen oder fehlender Widerstand ist keine Zustimmung!
Ab welchem Alter ist die Zustimmung gültig?
Das Gesetz legt fest, ab welchem Alter eine Zustimmung zu sexuellen Handlungen gültig ist:
- Kinder unter 13 Jahren: Die Zustimmung ist unter keinen Umständen gültig. Jede sexuelle Handlung mit einer Person unter 13 Jahren ist eine Straftat, auch wenn das Kind „zustimmt“.
- 13-Jährige: Die Zustimmung ist nur gültig, wenn die andere Person zwischen 13 und 17 Jahre alt ist, also maximal 4 Jahre älter.
- Minderjährige ab 14 Jahren: können einen gesetzlich gültigen Konsens ausdrücken und auch mit volljährigen Personen sexuelle Handlungen ausüben.
AUSNAHME: Wenn die andere Person eine Erziehungs- oder Aufsichtsfunktion hat (z.B. Lehrperson, Trainer:in, Erzieher:in, etc.) ist für den gültigen Konsens ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich.
- Minderjährige ab 16 Jahren: Die Zustimmung ist prinzipiell gültig. Wenn eine erwachsene Person in einer Aufsichtsfunktion die Situation ausnutzt oder Gewalt anwendet, macht sie sich allerdings strafbar.
Du musst dich im jeden Fall vorher informieren, wie alt die andere Person ist. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Strafrechtliche sexuelle Handlungen
Alle sexuellen Handlungen, die ohne Zustimmung stattfinden, zählen zu sexueller Gewalt und sind eine Straftat.
Hier ein paar Beispiele für strafbare sexuelle Handlungen:
| Sextortion | Erpressung mit intimen Fotos oder Videos z.B. Jemand droht, intime Aufnahmen zu veröffentlichen, wenn kein Geld gezahlt wird. | Mögliche Straftatbestände: Erpressung (Art. 629 StGB) Nötigung (Art. 610 StGB) Bedrohung (Art. 612 StGB) |
| Revenge Porn | Wenn private Bilder oder Videos, ohne Zustimmung der Person verbreitet werden, um der Person Schaden zuzufügen, z.B. durch Expartner*innen | Eigener Straftatbestand: Unerlaubte Verbreitung sexuell expliziter Bilder oder Videos (Art. 612 ter StGB) |
| Grooming | Eine Person versucht online (z. B. über Social Media) eine vertrauensvolle und freundschaftliche Beziehung zu einem/einer Minderjährigen aufzubauen, um sie oder ihn dann zu sexuellen Handlungen zu verleiten. | Eigener Straftatbestand: Anlockung von Minderjährigen (Art. 609 undecies StGB), wenn es sich um unter 16-Jährige handelt. |
| Catcalling | Öffentliche Belästigung z.B. unangebrachte Kommentare oder vulgäre Gesten, die meist Frauen ungewollt sexuelle Aufmerksamkeit aufzwingen. | Möglicher Straftatbestand: Belästigung oder Störung von Personen (Art. 660 StGB) |
| Stalking | Jemand bedrängt oder bedroht eine Person wiederholt mit zwanghaftem Verhalten, sodass diese Angst verspürt und gezwungen ist, ihren Lebensstil zu ändern, um sich sicher zu fühlen. Beispiele sind zahlreiche Nachrichten, ständige Anrufe oder unerwünschtes Auftauchen. | Eigener Straftatbestand: Stalking (Art. 612 bis StGB) |
| Kinderpornografie | Die Herstellung, Weitergabe oder Verbreitung von Darstellung von minderjährigen Personen, die an realen oder simulierten sexuellen Handlungen beteiligt sind, oder von Darstellungen der Geschlechtsorgane von minderjährigen Personen. | Eigener Straftatbestand: Kinderpornografie (Art. 600 ter StGB) |
| Besitz von oder Zugang zu kinderpornografischem Material | Pornografisches Material, das Minderjährige zeigt, ist illegal. Das Gesetz bestraft daher den Besitz von (z. B. das Herunterladen) beziehungsweise den Zugang zu (z. B. das Ansehen im Internet) solchen Inhalten. | Eigener Straftatbestand: Besitz von oder Zugang zu kinderpornografischem Material (Art. 600 quater StGB) |
| Sexting | Verschicken von Bildern („Nacktfotos“) und/oder Texten mit sexuell eindeutigem Inhalt. | Möglicher Straftatbestand: Wenn Minderjährige involviert sind und die Bilder gespeichert werden, kann das als Besitz von kinderpornografischem Material zählen. (Art. 600 quater Strafgesetzbuch – StGB) |
Was tun, wenn man sexuelle Gewalt erlebt hat?
Wenn du sexuelle Gewalt erlebt hast, ist es wichtig, dir Unterstützung zu holen. Niemand sollte sexuelle Gewalt allein durchstehen müssen.
Hier sind einige Schritte, die dir helfen können:
- 💬 Sprich mit jemandem: Vertrau dich einer Person an, der du vertraust – Freunde, Familie oder Beratungsstellen.
- 🗣️ Unterstützung holen: Wende dich an spezialisierte Beratungsstellen oder Notrufnummern, die Unterstützung anbieten. Es gibt auch anonyme Hotlines. Anlaufstellen in Südtirol findest du am Ende des Beitrags.
- 🚑 Medizinische Hilfe: Lass dich medizinisch untersuchen, um gesundheitliche Folgen zu prüfen und mögliche Beweise sichern zu lassen.
- 👮♀️ Anzeige erstatten: Du kannst die Tat bei der Polizei melden. Du entscheidest, wann und ob du das tun möchtest.
- 👩⚕️ Psychologische Unterstützung: Traumatherapie oder Beratung kann dir helfen, die Erlebnisse zu verarbeiten und dich langfristig zu stärken.
Es ist NIE deine Schuld!
Es gibt Hilfe! Notrufnummern und Hilfsangebote
Wenn du selbst Gewalt erfahren hast oder erfährst, hol dir Hilfe!
BOZEN
GEA Kontaktstelle gegen Gewalt
Tel. 800 276 433 | www.casadelledonnebz.it
Haus der geschützten Wohnungen
Tel. 800 892 828 | www.hdgw.it
Männerberatung der Caritas
Tel. +39 0471 324 649 |www.caritas.bz.it/männerberatung
MERAN
Frauen gegen Gewalt
Tel. 800 014 008 | www.donnecontrolaviolenza.org
BRUNECK
Frauenhausdienst Pustertal
Tel. 800 310 303 | www.bezirksgemeinschaftpustertal.it
BRIXEN
Frauenhausdienst Eisacktal
Tel. 800 601 330 | www.bzgeisackta
- Beratung und Informationen bekommst du auch beim Verein Frauen helfen Frauen.
- Informationen zum Thema Gewalt an Frauen und Sexismus findest du auf der Seite des Forum Prävention.
ANLAUFSTELLE: Kinder- und Jugendanwaltschaft
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft berät dich, klärt dich über deine Rechte (und Pflichten) auf, kann zwischen dir, deinen Eltern und anderen beteiligten Personen vermitteln.
Alle Leistungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft sind kostenlos und vertraulich.
Dann melde dich bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft
| @kinder_jugendanwaltschaft_bz | |
| Telefonnummer | 0471 946050 |
| 331 1738847 | |
| info@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org |
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