Studieren im Ausland

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Viele Südtiroler*innen entscheiden sich für ein Studium im Ausland. Die beliebtesten Länder sind weiterhin noch Österreich und Deutschland.

In diesem Video erklärt dir Alex von der Südtiroler HochschülerInnenschaft die ersten Schritte und wichtige Info, wenn du zum Studieren ins Ausland gehen willst.

Außerdem findest du in diesem Artikel allgemeine Informationen über:

  • 🔎 Wohnungssuche

  • 🏠 Wohnsitz

  • 🏥 Krankenversicherung

  • 💼 Arbeit im Ausland

  • 💰 Studienbeihilfe

Konkrete Informationen solltest du dir immer vom Land einholen, in das du gehen willst.

Die folgenden Informationen stammen von der Südtiroler HochschülerInnenschaft – der wichtigsten Studierendenvertretung in Südtirol.

Wohnungssuche

Wenn du für dein Studium in eine andere Stadt ziehst, brauchst du natürlich eine Unterkunft. Zuerst solltest du dir überlegen, ob du in einem Studierendenwohnheim, einer Wohngemeinschaft oder in einer eigenen Wohnung wohnen möchtest.

Tipps für die Wohnungssuche und weitere nützliche Infos für einen guten Start ins Studium findest du hier!

In Ländern wie Österreich und Deutschland gibt es relativ viele Studierendenwohnheime, die meist etwas billiger sind als ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft. Auch ist ein Wohnheim am Studienbeginn oft angenehmer, da es bereits möbliert ist und man leichter Kontakte knüpft.

Tipp: Wenn du in einem Wohnheim wohnen möchtest, solltest du dich frühzeitig informieren und bewerben. Dabei ist es sinnvoll, sich bei mehreren Heimen zu bewerben.

Wenn du eine Wohnung oder ein WG-Zimmer suchst, solltest du dies im Mai/Juni angehen, da du so noch genügend Zeit hast, um dir mehrere WG-Zimmer anzuschauen und dir einen Überblick über die Preise verschaffen kannst.

Es gilt immer zu beachten, ob die Betriebs- und Nebenspesen (wie Strom, Gas, Internet, Gebühren, etc.) im Preis enthalten sind oder nicht (ob der Mietpreis also „kalt“ oder „warm“ angegeben ist). Eine Kaution von zwei bis drei Monatsmieten entspricht dem allgemeinen Standard.

Wohnsitz

Theoretisch hat jede Person dort ihren Hauptwohnsitz, wo der Lebensmittelpunkt liegt. Im Zweifelsfall ist dies dort, wo man mindestens 183 Tage im Jahr lebt (also ein halbes Jahr + 1 Tag). Die Praxis in dem jeweiligen Meldewesen der verschiedenen Staaten regelt die Sache jedoch anders. 

Deshalb: Informiere dich im jeweiligen Land über die geltenden Meldebestimmungen und -fristen.

In manchen Ländern musst du einen Hauptwohnsitz anmelden (z.B. in Deutschland), in anderen reicht ein Nebenwohnsitz (z. B. Österreich). Du solltest den Wohnsitz aber nicht ins Ausland verlegen!

Achtung: Ein doppelter Wohnsitz kann rechtlich problematisch werden, insbesondere wenn unrechtmäßige Doppelleistungen bezogen werden, wie z.B. Studienbeihilfe in einem Land und Mietbeihilfe in einem anderen.

Weitere Infos findest du auf der Webseite der Südtiroler HochschülerInnenschaft.

Krankenversicherung

Befindet sich dein Hauptwohnsitz in Italien und du studierst im EU-Ausland, bist du durch die Europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite des Sanitätsausweises) weiterhin über Italien versichert.

Im Ausland kannst du dringende und notwendige Leistungen in Anspruch nehmen, immer im Rahmen der im Zielland geltenden Bedingungen.

Falls du bspw. für einen längeren Zeitraum Therapien in Anspruch nehmen musst, solltest du mit deinem Gesundheitssprengel in Südtirol abklären, inwieweit die Kosten übernommen werden.

Weitere Infos findest du auf der Webseite der Südtiroler HochschülerInnenschaft.

Arbeiten im Ausland

Wenn du dir im Ausland einen Nebenjob suchst, musst du vor allem zwei Dinge beachten:

  • 🏥 Krankenversicherung: Solange du nur geringfügig angestellt bist, also dein Einkommen im Ausland nicht sozialversicherungspflichtig ist, bist du weiterhin über die italienische Krankenversicherung versichert. Sobald dein Einkommen darüber liegt, wirst du von der*dem Arbeitgeber*in krankenversichert. In diesem Falle musst du dich in Südtirol bei der Krankenkasse abmelden, sonst könnte es passieren, dass im Bedarfsfall keine der beiden Krankenkassen die Kosten übernimmt. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es ohne Probleme möglich, sich in Südtirol wieder eintragen zu lassen.

  • 💸 Steuern: Auch im Ausland erwirtschaftetes Einkommen muss in Italien erklärt werden, d. h. du musst eine Steuererklärung machen. Da Italien mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, wird das Einkommen aber nicht zweimal besteuert. Es kann aber sein, dass du die Differenz zahlen musst, falls in den beiden Ländern unterschiedliche Steuersätze gelten.

Mehr Infos zum Thema Steuern findest du auf der Webseite der Südtiroler HochschülerInnenschaft.

Studienbeihilfe

Die Provinz Bozen vergibt jedes Jahr Studienbeihilfen für Studierende in und außerhalb Südtirols.

Die Vergabe der Studienbeihilfen ist an die wirtschaftliche Lage der Familie geknüpft. Weitere Voraussetzungen sind, dass du im Besitz einer Matura bist und dass du bei der Antragstellung schon an der Hochschule eingeschrieben bist. Ab dem zweiten Studienjahr musst du auch einen gewissen Studienerfolg erzielen, um weiterhin für die Studienbeihilfe anzusuchen. Die Maturanote spielt übrigens keine Rolle – Hauptsache, du hast die Matura bestanden!

Wenn du in einem Studiengang außerhalb Südtirols eingeschrieben bist (egal ob im Ausland oder in einer anderen italienischen Provinz) muss dein Wohnsitz seit min. zwei Jahren in Südtirol sein.

Das Ansuchen für die Studienbeihilfe kannst du jedes Jahr im Herbst für das beginnende akademische Jahr stellen. Den Antrag stellst du ganz einfach online auf mycivis.

Falls du eine Studienbeihilfe bekommst und Studiengebühren bezahlst, kannst du zu einem späteren Zeitpunkt auch eine Teilrückerstattung der Studiengebühren beantragen. Man bekommt max. 80% bis zu einem Maximalbetrag von 3.000,00 Euro zurück.

Weitere Infos zur Studienbeihilfe findest du hier.

Rückkehr nach Italien

Falls du nach dem Studium nach Italien zurückkommen möchtest, solltest du dich im Vorfeld auch über die Anerkennung von ausländischen Studien- und Berufstiteln informieren.

Neben der Südtiroler HochschülerInnenschaft kannst du dich bei Fragen zur Anerkennung auch an die Studieninformation Südtirol wenden.

Rückkehrer*innen aus dem Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. Bekannt ist diese Maßnahme auch unter der Bezeichnung „rientro dei cervelli“. „Wenn du dir genauere Informationen zu diesem Thema einholen möchtest, wendest du dich am besten schon während des Studiums an eine Gewerkschaft oder Steuerkanzlei.


ANLAUFSTELLE: sh.asus

Die Südtiroler Hochschüler*innenschaft (sh.asus) ist die wichtigste Südtiroler Studierendenvertretung.

Hauptaufgabe der sh.asus ist es, die studentischen, sozialen und gesellschaftlichen Interessen der Studierenden zu vertreten.

In Bozen befindet sich die Geschäftsstelle der sh.asus. Sie dient als Anlaufstelle für alle Maturant*innen, die sich bereits vor dem Studium über Dinge wie Einschreibung, Stipendien, Studiengebühren, Wohnungssuche, Berufs- und Studientitelanerkennung informieren wollen.

Daneben verfügt über sechs Außenstellen in großen Universitätsstädten, vier davon in Österreich (Innsbruck, Graz, Salzburg und Wien) und zwei in Italien, in Bologna und die Südtiroler Sektion BBB.

Webseitewww.asus.sh
E-Mailbz@asus.sh
Telefonnummer0471 974614
WhatsApp+39 366 3413979
AdresseKapuzinergasse 2A, Bozen

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