Anerkennung Studientitel

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Wenn man im Ausland einen Studientitel erworben hat, wird dieser in Italien nicht automatisch anerkannt.

Nicht immer ist eine Anerkennung nötig aber falls doch, kann das manchmal ganz schön schwierig sein.

Hier findest du heraus, welche Möglichkeiten es gibt.

Wofür braucht es eine Anerkennung?

In den vielen Fällen kann der akademische Titel, der im Ausland erworben wurde, in Italien verwendet werden, z.B. wenn man in der Privatwirtschaft tätig ist.

In einigen Fällen braucht es allerdings eine Anerkennung:

  • 🧑‍💼 Für eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst z.B. Landesverwaltung, Staat, Schulen…

  • 📑 Für die Eintragung in die Ranglisten der öffentlichen Verwaltung

  • 📖 Für Staatsprüfungen und m die Eintragung in ein Berufsalbum zu ermöglichen z.B. Architekt*in, Rechtsanwalt*in, Psycholog*in …

  • 🎓 Um den akademischen Titel führen zu können und damit z.B. Studienjahre zurückkaufen zu können oder an einer italienischen Uni weiterstudieren zu können

Anerkennung, Gleichstellung und Rechtswerterklärung

In Italien gibt es keine automatische Anerkennung von ausländischen Studientiteln.

Es gibt drei Hauptarten der Anerkennung:

  • 🎓 Die akademische Anerkennung führt zu einem rechtsgültigen Studientitel in Italien. Hier gibt es zwei Verfahren: den Notenwechsel, ein vereinfachtes Verfahren zur Anerkennung von österreichischen und italienischen Studientiteln, und die Einzelnostrifizierung, eine allgemeine Anerkennung für andere ausländische Studientitel, die oft langwierig und teuer ist.

  • ⚖️ Die Gleichstellung für spezifische Zwecke wird genutzt, wenn die Einzelnostrifizierung zu aufwendig ist. Dabei wird der ausländische Studientitel nur für einen bestimmten Zweck, wie die Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben, die Einschreibung in Ranglisten oder den Rückkauf der Studienjahre für die Rente, anerkannt. Für jeden Zweck muss eine neue Gleichstellung beantragt werden.

  • 🧑‍⚖️ Die Rechtswerterklärung bescheinigt den Wert eines im Ausland erworbenen Studientitels. Sie entspricht nicht einer Gleichstellung, ist aber für die Einreichung eines Antrags auf Gleichstellung in Italien erforderlich. Mit der Rechtswerterklärung ist man zur Aufnahme eines Hochschulstudiums oder weiterführendem Studiums in Italien berechtigen. Sie gilt auch für den Rückkauf der Studienjahre

An wen man sich wenden kann!

STUDIENINFORMATION SÜDTIROL

Die Studieninformation gibt Auskunft und unterstützt bei Fragen rund um die Studientitelanerkennung.

Zusätzlich findest du hier einige Fragen und die passenden Antworten.

Webseiteberufsberatung-studieninfo.provinz.bz.it
AdresseAndreas-Hofer-Straße 18, Bozen
Telefonnummer0471 413307

SÜDTIROLER HOCHSCHÜLERINNENSCHAFT SH.ASUS

Die Südtiroler Studierendenvertretung gibt Informationen rund um die Anerkennung von Studien- und Berufstiteln.

Wichtige Infos findest du hier

Webseitewww.asus.sh
E-Mailbz@asus.sh
Telefonnummer0471 974614
WhatsApp+39 366 3413979
AdresseKapuzinergasse 2A, Bozen

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