Wie lange würdest du sagen, gilt man eigentlich als Kind?
Bis 12, 14, 16 oder 18 Jahren? 🤔
Eine klare Definition gibt es dafür nicht. Der Duden sagt, ein Kind ist ein „Mensch, der der sich noch im Lebensabschnitt der Kindheit befindet und noch kein Jugendlicher ist; ein noch nicht erwachsener Mensch“. In der Entwicklungspsychologie unterscheidet man zwischen Kleinkindphase, Kindheit und Jugend. Das Zivilgesetzbuch hingegen verwendet den Begriff „minore“, also „Minderjährige*r“ und meint damit alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren.
Eines ist jedoch gewiss: Die Kinderrechte genießt du bis zu deinem 18. Geburtstag!
Die wichtigste Rechtsquelle ist hierbei die UN-Kinderrechtskonvention. Und diese versteht unter „Kind“ alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist die meistunterzeichnete Menschenrechtskonvention der Welt: Bisher haben 196 Staaten, darunter auch Italien, das Übereinkommen unterzeichnet. In 54 Artikeln garantiert die Konvention allen Kindern und Jugendlichen Schutz, Förderung und Beteiligung. Beispiele hierfür sind das Recht auf Bildung, Gesundheitsvorsorge, Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Selbst- und Mitbestimmungsrechte, z.B. Meinungsfreiheit und Partizipation.
Viele weitere Rechte und Pflichten sind in der italienischen Verfassung sowie im italienischen Zivil- und Strafgesetzbuch verankert beziehungsweise überschneiden sich und ergänzen die Kinderrechtskonvention. Zum Beispiel das Recht auf einen Namen. Klingt banal, aber was wären wir ohne einen Namen?
Was steht in der Kinderrechtskonvention und was heißt das konkret?
Aber zurück zur UN-Kinderrechtskonvention. Was steht da eigentlich drin? Die Konvention wird primär von vier Grundprinzipien getragen:
- 👧 Vorrang des Kindeswohles: Das bedeutet, dass bei allen Entscheidungen, die ein Kind betreffen, das Wohl des Kindes an oberster Stelle stehen muss.
- 🗯️ Das Recht der Kinder auf Beteiligung und freie Meinungsäußerung: Es geht darum, dass Kinder bei den Entscheidungen, die sie selbst betreffen, angemessen angehört und eingebunden werden sollen.
- 🌎 Das Recht auf Leben, Überleben und bestmögliche Entwicklung: So selbstverständlich und doch so wichtig – Es muss eine Existenzsicherung und darüber hinaus gute Entfaltungsmöglichkeiten gewährleistet werden.
- 🚫 Das Verbot von jeglicher Form der Diskriminierung: Die Benachteiligung von Kindern ist verboten, alle Kinder haben unabhängig von Herkunft, Sprache, Geschlecht, Religion, Behinderung usw. dieselben Rechte.
An diese vier Grundprinzipien schließt ein Katalog von Rechten an, die man in drei Gruppen einteilen kann:
Die Kinderrechtskonvention hält auch fest, dass primär die Eltern für die Erziehung ihres Kindes verantwortlich sind. Falls das aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, so übernimmt der Staat diese Verantwortung. Konkret bedeutet das die Zusammenarbeit von verschiedenen Diensten und pädagogischen Fachkräften, um dem Kind ein angemessenes und möglichst unbeschwertes Aufwachsen zu ermöglichen.
Auch im Falle einer Trennung oder Scheidung der Eltern haben ihre Kinder das Recht, weiterhin beide Elternteile zu lieben, regelmäßigen Kontakt zu beiden zu haben, nicht in Streitigkeiten der Eltern verwickelt zu werden und vor allem: Dass sie angehört werden und ihre Gefühle äußern dürfen.
GOOD TO KNOW: Kinderrechte stehen in keinerlei Verbindung mit Pflichten! Selbstverständlich müssen auch Kinder die Rechte der anderen respektieren und natürlich dürfen Eltern Grenzen setzen, aber Kinderrechte sind nicht abhängig von Pflichten – sie gelten bedingungslos, gelten für alle Kinder und bedürfen keiner Gegenleistung!
Gut, aber wer kontrolliert, dass die Kinderrechte eingehalten werden?
Die Staaten müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um die Kinderrechtskonvention umzusetzen und einzuhalten. Die Umsetzung der Konvention wird überwacht: Die Staaten müssen alle fünf Jahre einen sogenannten Staatenbericht dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes vorlegen. So können Umsetzungsschwierigkeiten und Versäumnisse aufgedeckt werden.
Was kannst du machen, wenn die Rechte nicht eingehalten werden?
Viele Kinderrechte klingen vielleicht selbstverständlich. Leider ist es in der Realität aber so, dass nicht immer alle Rechte eingehalten werden. Wenn du merkst, dass eines oder mehrere deiner Rechte verletzt werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- 👮♀️ In bestimmten Fällen, wie etwa, wenn dir jemand, egal wer, wehtut, kannst du dich an die Ordnungskräfte wenden.
- 💬 Suche das Gespräch mit einer erwachsenen Person, der du vertraust.
- 🧑⚖️ Solltest du nicht wissen, an wen du dich wenden sollst – aber natürlich auch in jedem anderen Fall – kannst du dich an die Kinder- und Jugendanwaltschaft wenden.
ANLAUFSTELLE: Die Kinder- und Jugendanwaltschaft
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft berät dich, klärt dich über deine Rechte (und Pflichten) auf, kann zwischen dir, deinen Eltern, Lehrpersonen und anderen beteiligten Personen vermitteln und nennt dir eventuell andere Anlaufstellen, z.B. für eine psychologische Beratung.
Alle Leistungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft sind kostenlos und vertraulich.
Die Kinder- und Jugendanwältin wird aktiv, wenn sie merkt, dass die Rechte von Kindern verletzt werden, interveniert, wendet sich an andere Behörden, Einrichtungen und Dienste oder auch an die Politik. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist aber auch in der Vorsorge tätig und versucht die Gesellschaft zum Thema Kinderrechte zu sensibilisieren.
Du hast Fragen wie:
Darf mir mein Lehrer verbieten, während des Unterrichts etwas zu trinken? Ab wann darf ich mir ein Tattoo stechen lassen? Ab wann darf ich mit meinen Freundinnen verreisen? Was kann ich gegen Mobbing tun?
Dann melde dich bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft
| @kinder_jugendanwaltschaft_bz | |
| Telefonnummer | 0471 946050 |
| 331 1738847 | |
| info@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org |
Zum Thema Verreisen als Minderjährige*r haben wir mit der Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller bei einem Simply Complicated Video gesprochen:
Infos zum Thema Mobbing und Cybermobbing findest du in dieser Broschüre.
Fragen zur Schuld- und Handlungsfähigkeit?
