In diesem Video erklärt dir Daniela Höller, Kinder- und Jugendanwältin von Südtirol, die Handlungsfähigkeit & Schuldfähigkeit.
Handlungsfähigkeit = durch eigenes Handeln gültig Rechte zu erwerben und auszuüben, sowie Pflichten zu begründen. z.B. eine Vertrag unterschreiben.
Schuldfähigkeit = man ist für Straftaten, die man begeht, verantwortlich.
Haftung – Ab wann haftet man für sein Handeln?
Das Gesetz unterscheidet die zivilrechtliche und die strafrechtliche Haftung.
Zivilrechtliche Haftung
Dabei spricht man von Schäden, die du Dritten zufügst, z.B. wenn du ein Auto beschädigst. Wenn du minderjährig bist, haften deine Eltern (bzw. der gesetzliche Vormund) für dich.
Strafrechtliche Haftung
Diese greift, wenn das Strafrecht verletzt wird, man also eine Straftat begeht und das ist immer persönlich. Das heißt, dass jeder selbst für sich verantwortlich ist und deine Eltern, auch wenn du minderjährig bist, nicht strafrechtlich für dich haften.
Ab wann ist man schuldfähig?
Die Schuldfähigkeit oder Deliktfähigkeit erlangt man mit dem 14. Lebensjahr. Zwischen 14 und 18 wird diese Fähigkeit von Fall zu Fall vom Jugendgericht bewertet, das feststellen muss, ob die minderjährige Person zum Zeitpunkt der Tat reif genug war, um zu erkennen, dass sie eine Straftat begangen hat.
Eine Person unter 14 Jahren ist nicht strafmündig, aber wenn sie als sozial gefährlich eingestuft wird, kann das Gericht anordnen, dass sie:
- in eine Erziehungsanstalt eingewiesen wird = die Unterbringung in einer öffentlichen oder autorisierten privaten Einrichtung zu dem Zweck, die soziale Rehabilitation der minderjährigen Person zu erreichen.
- oder unter „Freiheit unter Aufsicht“ gestellt wird = eine persönliche Sicherungsmaßnahme ohne Freiheitsentzug, bei der das Gericht der betreffenden Person Verhaltenspflichten auferlegt, die geeignet sind, weitere Straftaten zu vermeiden bzw. die Möglichkeiten zur Begehung weiterer Straftaten zu begrenzen.
Ab 18 Jahren kann man verurteilt werden, wobei ab diesem Zeitpunkt das ordentliche Gericht zuständig ist (und nicht mehr das Jugendgericht). Als volljährige Person ist man handlungsfähig und prozessfähig, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass man mit dem 18. Lebensjahr die geistige Reife erworben hat, selbstbestimmt zu handeln, also Entscheidungen zu treffen und die eigenen Interessen wahrzunehmen.
ANLAUFSTELLE: Kinder- und Jugendanwaltschaft
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft berät dich, klärt dich über deine Rechte (und Pflichten) auf, kann zwischen dir, deinen Eltern und anderen beteiligten Personen vermitteln.
Alle Leistungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft sind kostenlos und vertraulich.
Du hast Fragen wie:
Darf mir mein Lehrer verbieten, während des Unterrichts etwas zu trinken? Ab wann darf ich mir ein Tattoo stechen lassen? Ab wann darf ich mit meinen Freundinnen verreisen? Was kann ich gegen Mobbing tun?
Dann melde dich bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft
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