Wie lange muss ich zur Schule gehen?
Darf ich selbst entscheiden in welche Schule ich nach der Mittelschule gehen möchte oder müssen meine Eltern einverstanden sein?
Was passiert, wenn ich schwänze oder die Schule abbreche?
Antworten findest du hier!
Was ist der Unterschied zwischen Schul- und Bildungspflicht und was bedeutet das konkret?

Die Schulpflicht erstreckt sich über zehn Jahre, beginnend mit 6 Jahren und endend mit 16 Jahren.
Die Bildungspflicht dauert hingegen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Konkret bedeutet das, dass Jugendliche, bis sie 18 Jahre alt sind, entweder eine Schule besuchen oder eine Berufsausbildung bzw. Lehre machen müssen.
Welche Schule bzw. welcher Job passt zu mir?
Wenn du noch nicht weißt, welche Oberschule oder berufsbildende Schule du besuchen möchtest bzw. welchen Beruf du gerne erlernen möchtest, ist es hilfreich, die von den Schulen organisierten Orientierungstage und Tage der offenen Tür zu besuchen. Überlege dir zudem, welche Schulfächer dich interessieren und dir besonders gut liegen.
Außerdem bietet unsere Provinz ein vielfältiges Angebot an Berufsberatungen, welche kostenfrei in Anspruch genommen werden können.
Meine Eltern und ich haben eine andere Vorstellung davon, welche Schule ich besuchen sollte. Was kann ich machen?

Es kann natürlich vorkommen, dass deine Eltern mit deiner Schulwahl nicht einverstanden sind. Hier gilt es zu sagen, dass beide Eltern gemeinsam laut Zivilgesetzbuch, Artikel 316, Entscheidungen über Angelegenheiten von besonderer Wichtigkeit für die Kinder, wie etwa die Ausbildung, treffen. Dabei soll dies aber immer in Absprache mit dem oder der Minderjährigen und unter Berücksichtigung seiner bzw. ihrer Fähigkeiten, natürlichen Neigungen und Wünschen geschehen.
Du siehst also, dass grundsätzlich deine Eltern für dich entscheiden, sie aber natürlich deine Wünsche und Fähigkeiten angemessen berücksichtigen müssen.
Auch die UN-Kinderrechtskonvention sieht in Artikel 12 vor, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, ihre Meinung und Wünsche in Angelegenheiten zu äußern, die sie betreffen und dass diese auch entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife berücksichtigt werden müssen.
Das kannst du tun, wenn du Hilfe brauchst:
- 🧑⚖️ Bei großen Uneinigkeiten zwischen deinen Eltern und dir kann die Entscheidung vom Gericht getroffen werden. Dabei werden die Eltern, aber auch Jugendliche ab dem Alter von 12 Jahren oder jünger, falls sie sich bereits eine eigene Meinung bilden können, angehört, um ihre Ansichten vorzubringen.
- 👩⚖️ Auch in einem gemeinsamen Gespräch zwischen der Kinder- und Jugendanwaltschaft, deinen Eltern und dir kann das Thema besprochen und außergerichtlich nach einer Lösung oder einem Kompromiss gesucht werden.
Schwänzen und Schulabbruch: Das solltest du wissen!
Nun hast du dich für eine Schule eingeschrieben und fragst dich, ob es okay ist ab und zu zu schwänzen und welche Konsequenzen das hat?
Grundsätzlich verlangt die Schule für jede Abwesenheit eine stichhaltige Begründung.

Um überhaupt versetzt werden zu können, braucht es außerdem eine Mindestanwesenheit, weshalb vom Schulschwänzen abgeraten wird.
Unentschuldigte und unbegründete Absenzen oder verspätete Entschuldigungen können disziplinarrechtliche Folgen für dich haben. Schau dir dazu am besten die Schulordnung an, du findest sie auf der Website deiner Schule.
Das passiert, wenn du nicht mehr zur Schule gehst, obwohl du schulpflichtig bist:
- 💬Die Schulführungskraft deiner Schule muss zunächst Kontakt zu deiner Familie aufnehmen und das Gespräch suchen. Es gilt zu verstehen, welche Gründe du für das regelmäßige Fehlen hast, wie man eine Lösung finden und einen Handlungsplan ausarbeiten kann. Dabei wird die Schulführungskraft Lehrpersonen, Schulsozialpädagog:innen, deine Eltern und dich miteinbeziehen.
- 👮♀️ Sollte sich die Lage nicht verbessern und ein Schulabbruch drohen, muss die Schule die Situation den zuständigen Behörden weiterleiten.
Also wenn du Schwierigkeiten in der Schule, Probleme mit Lehrpersonen, Mitschülerinnen oder Mitschülern hast, von Schulangst oder großem Leistungsdruck geplagt wirst, hol dir Hilfe, du bist nicht allein!
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft berät dich gerne und vermittelt dir im Bedarfsfall weitere Anlaufstellen.
P.S.: Hast du schon einmal etwas von der Schüler- und Schülerinnencharta gehört? Wenn nicht, dann wird es höchste Zeit, sie dir anzuschauen! In 6 Artikeln spricht diese Charta ausführlich von deinen Rechten und Pflichten als Schüler oder Schülerin, zum Beispiel das Recht auf Schutz und Förderung deiner persönlichen, kulturellen, ethnischen und religiösen Identität, das Recht auf eine korrekte und transparente Bewertung oder das Recht auf freie Äußerung deiner persönlichen Meinung und von Vorschlägen für das Schulprogramm und die Schulordnung.

ANLAUFSTELLE: Kinder- und Jugendanwaltschaft
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft berät dich, klärt dich über deine Rechte (und Pflichten) auf, kann zwischen dir, deinen Eltern, Lehrpersonen und anderen beteiligten Personen vermitteln und nennt dir eventuell andere Anlaufstellen.
Alle Leistungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft sind kostenlos und vertraulich.
Melde dich bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft!
| @kinder_jugendanwaltschaft_bz | |
| Telefonnummer | 0471 946050 |
| 331 1738847 | |
| info@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org |
