Diskriminierung

Mit dem Begriff Diskriminierung können wir alle etwas anfangen, denn wir wissen, wie es sich anfühlt, wenn wir ausgeschlossen, benachteiligt, herabgewürdigt oder wie Luft behandelt werden.

Es besteht aber ein Unterschied zwischen Diskriminierung im allgemeinen Sprachgebrauch und Diskriminierung im rechtlichen Sinn.

Unter Diskriminierung im rechtlichen Sinn versteht man gesetzlich verbotene Diskriminierung. Diese umfasst Benachteiligungen aufgrund der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion, des Alters, einer Behinderung und der sexuellen Orientierung.

Stell dir vor: Du bist Schwarz und möchtest mit deinen Freunden in die Disco. Alle dürfen hinein, zu dir aber sagt der Türsteher: „Typen wie du – heute nicht!“. Du bist Muslimin und dein Arbeitgeber verlangt: „Bei uns nur ohne Kopftuch!“ Du bist homosexuell und wirst deshalb blöd angemacht und belästigt. Du bist im Rollstuhl, kannst aber nicht mit zum Konzert, da es keine Toiletten für Menschen mit Behinderung gibt.

Du wirst diskriminiert, weil du bist, wie du bist.

Was ist dann Alltagsdiskriminierung?

Von Alltagsdiskriminierung spricht man, wenn einer Person immer wieder vor Augen geführt wird, dass sie „anders“ ist und nicht dazugehört.

Das muss nicht böse gemeint sein, ist aber verletzend.

Stell dir vor: Du bist Südtirolerin und hast eine Mutter aus Kenia. Deshalb wirst du ständig gefragt, woher du eigentlich kommst oder für deine Deutschkenntnisse gelobt. Oder dir wurde aufgrund eines Unfalls ein Bein amputiert. Dir begegnen ständig Menschen, die dich deshalb bemitleiden oder bewundern, wie du trotzdem dein Leben meisterst. Du hast deshalb das Gefühl, die Menschen sehen vor allem deine Behinderung und nicht zuerst dich als Person.

Nicht jede Ungleichbehandlung ist eine Diskriminierung und nicht jede Diskriminierung ist rechtlich geschützt.

Wo ist die Grenze zwischen Spaß und unangebrachten Kommentaren oder Witzen?

Eine Unterscheidung zwischen „Spaß“ und unangebrachten Kommentaren ist nicht immer einfach. Manche Kommentare sind oft mit Spott und Aggressivität verbunden. Sie haben einen verletzenden Effekt, vor allem wenn sie eine Geringschätzung oder eine Kränkung zum Inhalt haben.

Die Grenze hängt vom Kontext ab. Es kann ein Unterschied sein, ob zwei Schwarze beste Freunde sich scherzhaft als Schokolade bezeichnen oder Außenstehende. Im zweiten Fall ist es völlig unangebracht und verletzend. Dies gilt auch für nicht böse gemeinte Kommentare.

Wenn du dich durch einen Kommentar verletzt fühlst, teile das klar mit und fordere dein Gegenüber auf, damit aufzuhören.

Was kann ich machen, wenn ich von Diskriminierung betroffen bin?

Je nach Situation und Schweregrad, kann es sinnvoll sein, unterschiedliche Schritte einzuleiten. Entscheide individuell, was sich für dich richtig anfühlt und/oder hole dir Unterstützung dabei z.B. bei der Antidiskriminierungsstelle. Sie helfen dir, die Situation einzuordnen und sagen dir, was getan werden kann.

Hier ein paar Tipps:

  • 🧘 Bewahre Ruhe und lass dich nicht provozieren.
  • ❓Frage nach dem Grund des Verhaltens.
  • ✍️ Wenn etwas unternommen werden soll, ist es sinnvoll, den Vorfall schnellstmöglich aufzuschreiben, um sich im Nachhinein an alles erinnern zu können. Die wichtigsten Daten sind: Ort, Zeit, beteiligte Personen. Was genau ist geschehen? Außerdem ist es ratsam, sich Zeugen zu suchen. Welche Indizien/Beweise gibt es?

Auch wenn du keine weiteren Schritte einleiten möchtest, kannst du Diskriminierungen bei der Antidiskriminierungsstelle melden – auch anonym. Damit trägst du wesentlich dazu bei, aufzuzeigen, in welchen Lebensbereichen Ungleichbehandlungen vorkommen, wie oft sie vorkommen und wo noch Verbesserungen beim Schutz vor Diskriminierung notwendig sind. Auf der Internetseite der Antidiskriminierungsstelle findest du das Kontaktformular.

DISKRIMINIERUNG AM ARBEITSPLATZ

Diskriminierung im Betrieb bedeutet, dass Beschäftigte aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität von ihren Kolleginnen oder Kollegen, von Vorgesetzten oder von Kunden benachteiligt werden.

Wenn du, als Person mit Migrationshintergrund bei gleicher Arbeit weniger verdienst oder dir im Gegensatz zu Einheimischen der berufliche Aufstieg verwehrt wird. Oder: Du bist homosexuell und in deinem Arbeitsumfeld werden permanent homophobe Witze und Äußerungen gemacht. Oder aber, weil du eine Beeinträchtigung hast, werden dir im Arbeitsumfeld keine Fähigkeiten zugetraut. Oft beginnen Diskriminierungen bereits bei der Stellenanzeige. Anzeigen wie „Biete Arbeit an Einheimische“ sind gesetzeswidrig. 

Auch in diesen Fällen ist die Antidiskriminierungsstelle zuständig. Wenn du also am Arbeitsplatz diskriminiert wirst oder Diskriminierung z.B. in Stellenanzeigen bemerkt, wende dich an die Antidiskriminierungsstelle.

In Fällen von Mobbing oder von geschlechtsbasierter Diskriminierung am Arbeitsplatz ist die Gleichstellungsrätin zuständig.

Was kann ich machen, wenn ich merke, dass jemand anderes diskriminiert wird?

  • 💪 Unterstütze den/die Betroffene.
  • 💭 Solidarisiere dich, frage nach was er/sie braucht.
  • 🙋 Biete dich als Zeug*in an und stelle deine Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) zur Verfügung. Die Aussagen von Zeug*innen sind oft die wichtigsten Beweise, um gegen Diskriminierung vorzugehen.

ANLAUFSTELLE: Antidiskriminierungsstelle

Die Antidiskriminierungsstelle unterstützt Menschen, die Diskriminierung erfahren. Sie schützt Betroffene, welche aufgrund der Hautfarbe, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, des Alters, der sexuellen Orientierung oder einer Behinderung benachteiligt werden.

Sie bietet rechtliche Beratung und interveniert in Absprache mit den Betroffenen, um Diskriminierungen zu unterbinden.

Zusätzlich bietet die Antidiskriminierungsstelle Maßnahmen zur Prävention und Sensibilisierung zum Thema Diskriminierung an. Z. B. Vorträge, Workshops, Schulungen.

Instagram @antidiskri_tuteladiscri_bz
Telefonnummer 0471 946020
Adresse Cavourstraße 23 c, 39100 Bozen
E-Mail info@antidiskriminierungsstelle.bz.it

ANLAUFSTELLE: Gleichstellungsrätin

Im Falle einer Diskriminierung am Arbeitsplatz, die auf dein Geschlecht bezogen ist, kannst du dir Unterstützung bei der Gleichstellungsrätin holen.

Webseite www.gleichstellungsraetin-bz.org
Telefonnummer 0471 946003
E-Mail info@consiglieradiparita-bz.org / info@gleichstellungsraetin-bz.org
Adresse Cavour Straße 23/c, Bozen
Instagram @gleichstellungsraetin_bz

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