Diskriminierung ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet und zeigt sich auch in der Arbeitswelt. Und auch Mobbing am Arbeitsplatz kann vorkommen und hat negative Auswirkungen auf die betreffende Person und das gesamte Arbeitsklima.
Was Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz bedeutet und was du tun kannst, wenn du selbst betroffen bist, das erfährst du hier.
Wann spricht man von Diskriminierung am Arbeitsplatz und welche Folgen hat das für Betroffene?
Diskriminiert wird man, wenn man aufgrund eines persönlichen und identitätsbezogenen Merkmals benachteiligt wird. Solche Merkmale sind beispielsweise das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, die Herkunft, das Alter oder eine Beeinträchtigung.
Benachteiligung und ungleiche Chancen im Job aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Alter, Beeinträchtigung usw.
Diskriminierung am Arbeitsplatz ist also eine Benachteiligung im Job aufgrund eines solchen Merkmals, welche sich z.B. durch ungleiche Chancen bei der Einstellung, Beförderung, Gehalt und Behandlung am Arbeitsplatz äußert. Betroffene werden dadurch nicht nur in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung behindern, sondern erleben auch negative Auswirkungen auf das psychische und physische Wohlbefinden.
Diskriminierung am Arbeitsplatz hängt am häufigsten mit dem Geschlecht zusammen
Im Kodex für die Chancengleichheit von Männern und Frauen ist das Verbot der Diskriminierung und die Förderung der Gleichbehandlung und Chancengleichheit verankert. Leider kommt es aber trotzdem immer wieder zu Formen der Diskriminierung, die sich grob in zwei Gruppen einteilen lassen:
- Direkte Diskriminierung: Das sind Kriterien, Bestimmungen oder Verhaltensweisen, die negative Auswirkungen für weibliche oder männliche Arbeitnehmer*innen oder eine ungleiche Behandlung entweder bei der Personalauswahl oder bei der Berufsausübung haben. Z.B., wenn sich ein Stellenangebot ausschließlich an ein Geschlecht richtet.
- Indirekte Diskriminierung hingegen zeigt sich durch scheinbar neutrales Verhalten, wodurch ein Geschlecht aber dennoch benachteiligt wird. Unternehmen, die nicht berücksichtigen, dass Eltern besondere Anforderungen für die Betreuung ihre Kinder haben, können beispielsweise Frauen unverhältnismäßig stark benachteiligen Z.B. Wenn eine Mutter gezwungen ist in Teilzeit zu arbeiten, weil es keine Alternative für die Betreuung der Kinder gibt und durch diese unfreiwillige „Entscheidung“ keine Möglichkeit mehr hat beruflich aufzusteigen.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist weit verbreitet, wird aber oft verschwiegen
Zu den Formen der Diskriminierung am Arbeitsplatz gehört auch die sexuelle Belästigung. Das sind unangebrachte Handlungen, Aussagen, Gestiken, Anmerkungen mit sexuellem Bezug, welche die Würde der Person verletzen. Sexuelle Belästigung schafft nicht nur ein toxisches Arbeitsumfeld mit feindseligem und beleidigendem Klima, sondern hat auch erhebliche Folgen für die Gesundheit der betroffenen Person.
So ein Verhalten ist eine Straftat!
Falls also auch du sexuelle Belästigung erlebt oder mitbekommen hast, kannst und solltest du etwas dagegen tun. Sprich mit einer Bezugsperson und/oder Fachperson darüber und klärt, welche Schritte notwendig sind. Das kann ein Gespräch mit dem/der Arbeitgeber*in bis hin zur Anzeige bei der Polizei sein. Unterstützung bietet beispielsweise die Gleichstellungsrätin.
Auch vermeidlich lustige sexistische Witze, Catcalling und das Versenden von Dickpics zählt zu sexueller Belästigung. Weitere Infos dazu und wie man sich solchen Situationen verhalten kann, findest du im Artikel Gewalt an Frauen.
Wann spricht man von Mobbing am Arbeitsplatz?
Von Mobbing am Arbeitsplatz spricht man, wenn eine Person mehrmals und systematisch feindseligem Verhalten durch eine oder mehrere andere Personen ausgesetzt ist. Das können beispielsweise Beleidigungen, Beschimpfungen, Tuscheln oder körperliche Angriffe sein. Bei der Arbeit kann sich Mobbing auch durch Rufschädigung, Angriffe auf die Meinungsfreiheit oder soziale Beziehungen zeigen.
Oft ist es allerdings nicht ganz einfach einzugrenzen, was Mobbing ist und was nicht. Häufig sind es nämlich nicht eindeutige, sondern subtile Verhaltensweisen, die in Summe verletzend für die Betroffenen sind.
Ziel der „mobbenden“ Personen ist es, der betreffenden Person zu schaden, z.B. die Person so weit zu isolieren, dass sie sich „freiwillig“ entscheidet, den Arbeitsplatz zu verlassen.
Was also tun, wenn man Diskriminierung oder Mobbing erlebt?
Wenn Menschen Opfer von Diskriminierung oder Mobbing werden, zögern sie oft aus verschiedenen Gründen, Hilfe in Anspruch zu nehmen: aus Angst vor Konsequenzen am Arbeitsplatz, aus Sorge, dass ihnen nicht geglaubt wird, oder aus Sorge, dass die beruflichen Beziehungen Schaden nehmen könnten.
In solchen Situationen ist es allerdings wichtig, so schnell wie möglich Unterstützung zu suchen. Folgende Schritte können hilfreich sein:
- 🧑💼Falls vorhanden, kann man sich an eine*n vertrauenswürdige*n Berater*in im Unternehmen wenden
- 🧑⚕️ psychologische Unterstützung suchen oder mit Vertrauenspersonen darüber sprechen
- 👫 Unterstützung am Arbeitsplatz durch Arbeitskolleg*innen suchen
- 📔 ein „Tagebuch“ führen, um das erlittene Verhalten zu dokumentieren,
- 👩💼 Die Gleichstellungsrätin kontaktieren
Um Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz zu bekämpfen, sind aber nicht nur betroffene Personen gefragt.
Die Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz erfordert ein konkretes Engagement von Seiten der Organisationen, Unternehmen und der Politik.
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin haben laut Gesetzgebung die Pflicht, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Dazu zählt auch die Schaffung eines fairen und respektvollen Umfelds
Jede*r von uns ist mitverantwortlich für ein positives Arbeitsklima
Die Verantwortung für die Förderung eines gesunden Arbeitsumfelds liegt jedoch bei jedem Einzelnen von uns: Wir alle müssen darauf achten, eine respektvolle und nicht beleidigenden Sprache zu verwenden sowie diskriminierender Äußerungen, wie z. B., sexistischer Formulierungen zu vermeiden.
Falls du diskriminierendes Verhalten bemerkst, schau nicht weg!
Auch du bist Teil eines positiven Arbeitssystems, in dem sich jede*r wohlfühlen kann. Solltest du also diskriminierendes Verhalten bemerken, ist es wichtig Ungerechtigkeiten nicht zu ignorieren. Sprich unangebrachtes Verhalten an, unterstützte benachteiligte Personen und setze dich aktiv für Gleichberechtigung ein. Wenn du dich in einer solchen Situation befindest und dich fragst, was du konkret machen kannst, melde dich kostenlos und anonym bei der Gleichstellungsrätin, sie kann dich unterstützen.
ANLAUFSTELLE: Gleichstellungsrätin
Die Gleichstellungsbeauftragte ist eine Anlaufstelle für alle Südtiroler Bürgerinnen und Bürger, die sich am Arbeitsplatz geschlechtsspezifisch diskriminiert fühlen.
Sie informiert und berät kostenlos und anonym und kann bei Bedarf zwischen den Parteien vermitteln.
Seit 2021 ist außerdem der Anti-Mobbing-Dienst beim Gleichstellungsrat angesiedelt.
Melde dich also bei der Gleichstellungsrätin, falls du Diskriminierung oder Mobbing ausgesetzt bist oder beobachtest und hole dir Unterstützung!
| Webseite | www.gleichstellungsraetin-bz.org |
| Telefonnummer | 0471 946003 |
| info@consiglieradiparita-bz.org / info@gleichstellungsraetin-bz.org | |
| Adresse | Cavour Straße 23/c, Bozen |
| @gleichstellungsraetin_bz |
ANLAUFSTELLE: Antidiskriminierungsstelle
Wenn du von Diskriminierung bei der Arbeit oder auch in anderen Bereichen betroffen bist, kannst du dich außerdem an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Sie bietet:
- Beratung und Unterstützung für Menschen mit Diskriminierungserfahrungen
- Konfliktschlichtung
- Vermittlung an weitere Beratungsstellen, sofern der beklagte Vorfall nicht in unsere Zuständigkeit fällt
| Webseite | volksanwaltschaft-bz.org/de/antidiskriminierungsstelle |
| Telefonnummer | 0471 946020 |
| info@antidiskriminierungsstelle.bz.it | |
| Adresse | Cavour Straße 23/c, Bozen |
| @antidiskri_tuteladiscri_bz |
