Alkohol, Zigaretten, Snus – Was ist erlaubt?

Gespräche über Alkohol, Drogen oder E-Zigaretten tauchen im Alltag vieler Jugendlicher auf – ob in der Schule, bei Festen oder online. Gleichzeitig herrscht oft Unsicherheit: Was ist in Südtirol eigentlich erlaubt? Welche Regeln gelten?

Damit du dich besser auskennst, bekommst du hier eine einfache und verständliche Einführung in die wichtigsten Gesetze. So weißt du, wo die Grenzen liegen und wie du im Alltag sicher und selbstbewusst entscheiden kannst.

Die folgenden Infos stammen von der Kinder- und Jugendanwaltschaft – falls du Fragen hast oder Unterstützung brauchst, wende dich jederzeit an sie!

Die wichtigsten Infos rund ums Thema Alkohol, Drogen und E-Zigaretten findest du in dieser Broschüre ⬇️

Ab wann darf man in Südtirol Alkohol trinken?

In Italien (und damit auch in Südtirol) gilt:

  • 👮‍♀️ Wer Jugendlichen unter 16 Jahren Alkohol verkauft oder ausschenkt, begeht eine Straftat.

  • 💸 Auch an Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Verkauf bzw. Ausschank von Alkohol verboten. Nun handelt es sich aber um eine Verwaltungswidrigkeit. Das heißt: Es gibt eine Geldstrafe, aber keine Vorstrafe.

Welche weiteren Regeln gibt es?

Es gibt Tätigkeiten, die nicht gemacht werden dürfen, wenn man Alkohol getrunken hat:

  • 🧑‍🔧 Betrunken zur Arbeit zu gehen ist nicht erlaubt.

  • 🚙 Im Straßenverkehr gilt: Ab 0,5 g/l Alkohol im Blut darf man weder Auto noch Fahrrad fahren.

  • 🥴 Schon das Betrunkensein an öffentlichen Orten wie Straßen, Plätzen oder Bars kann zu einer Verwaltungsstrafe führen.

WELCHE REGELN GELTEN IM STRASSENVERKEHR?

Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen. Das Gesetz ist ziemlich streng! Generell gilt:

  • 🚙 Bis 0,5 g/l Alkohol im Blut: erlaubt (aber trotzdem riskant!).
  • 💸 Ab 0,5 g/l: Geldstrafe.
  • 🚓 Ab 0,8 g/l: Straftat „Trunkenheit am Steuer“ – Die Folgen können unterschiedlich sein: von einer Geldstrafe über den Entzug des Führerscheins bis hin zu Gefängnis in sehr schweren Fällen.

GOOD TO KNOW: Bei Fahranfänger:innen gilt 0,0!

Also, wenn du getrunken hast, ruf lieber ein Taxi oder einen Shuttle, der dich sicher nach Hause bringt!

Shuttlenummern findest du in der Kategorie „Events“!

Was sind die Altersgrenzen bei E-Zigaretten, Tabak & Co?

In Italien ist es gesetzlich verboten, Produkte, die Nikotin oder Tabak enthalten, an Minderjährige unter 18 zu verkaufen oder auszuhändigen. Das gilt also für:

  • 🚭 Zigaretten
  • 🚬 Tabakprodukten aller Art
  • 💨 E-Zigaretten
  • 💧 nikotinhaltigen Liquids

Wichtig zu wissen: Rauchen und Dampfen sind an bestimmten Orten generell verboten, zum Beispiel in Schulen und auf dem Schulhof, in vielen Sportanlagen usw.

Der Verkauf von Snus ist in der ganzen EU (außer Schweden) verboten. In Italien darf Snus grundsätzlich nicht verkauft werden – weder an Erwachsene noch an Jugendliche.

Drogen – Was sagt das Gesetz?

Bei Drogen wird zwischen Handel und Besitz bzw. Gebrauch unterschieden.

DROGENHANDEL

Der Handel mit Drogen – also Verkauf, Weitergabe, Anbau ohne Genehmigung usw. – ist immer eine Straftat. Die Strafen reichen von hohen Geldstrafen bis zu Gefängnis.

PERSÖNLICHER GEBRAUCH UND BESITZ

Der persönliche Konsum gilt in Italien nicht als Straftat, sondern als Verwaltungswidrigkeit.
Das heißt: Wer mit kleineren Mengen (z. B. Cannabis) für den Eigengebrauch erwischt wird, bekommt keine Vorstrafe, muss allerdings mit verwaltungsrechtlichen Sanktionen rechnen.

Mögliche Folgen:

  • 🪪 Führerschein oder Reisepass werden für eine Zeit eingezogen,

  • 💬 verpflichtende Gespräche oder Auflagen.

UND BEI MINDERJÄHRIGEN?

Wenn Jugendliche mit Drogen erwischt werden:

  • 🧑‍🧑‍🧒 Eltern oder Erziehungsberechtigte werden informiert.

  • 🗣️ Die Jugendlichen müssen meist zum Gespräch ins Regierungskommissariat.

  • 👮‍♀️ Dort wird entschieden, ob eine Verwaltungsstrafe verhängt wird.

ANLAUFSTELLE: Die Kinder- und Jugendanwaltschaft

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft berät dich, klärt dich über deine Rechte (und Pflichten) auf, kann zwischen dir, deinen Eltern, Lehrpersonen und anderen beteiligten Personen vermitteln und nennt dir eventuell andere Anlaufstellen, z.B. für eine psychologische Beratung. 

Alle Leistungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft sind kostenlos und vertraulich.

Die Kinder- und Jugendanwältin wird aktiv, wenn sie merkt, dass die Rechte von Kindern verletzt werden, interveniert, wendet sich an andere Behörden, Einrichtungen und Dienste oder auch an die Politik. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist aber auch in der Vorsorge tätig und versucht die Gesellschaft zum Thema Kinderrechte zu sensibilisieren.

Du hast Fragen wie: 

Darf mir mein Lehrer verbieten, während des Unterrichts etwas zu trinken? Ab wann darf ich mir ein Tattoo stechen lassen? Ab wann darf ich mit meinen Freundinnen verreisen? Was kann ich gegen Mobbing tun?

Dann melde dich bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft

Instagram@kinder_jugendanwaltschaft_bz
Telefonnummer0471 946050
WhatsApp331 1738847
E-Mailinfo@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org

ANLAUFSTELLE: streetlife.bz

streetlife.bz ist ein Safer Nightlife Projekt, das direkt in den Nacht- und Freizeitszenen in ganz Südtirol präsent ist. Als mobile Interventionsform sensibilisiert streetlife.bz die Besucher*innen von diversen Veranstaltungen zu den Thematiken des legalen und illegalisierten Substanzkonsums, sexuell übertragbaren Krankheiten, das Verhalten im Nachtleben und die Vorbeugung von Notfällen im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenkonsum.

Mehr Informationen gibt’s auf der Webseite von streetlife.bz.

Weitere Anlaufstellen

Forum Prävention: Fachstelle Sucht

Das Forum Prävention ist eine Stiftung aus Bozen, die dafür sorgt, dass Menschen jeden Alters gesund leben und sich gut entwickeln können. Insbesondere setzt sich das Forum mit den Themen Sucht, digitalen Lebenswelten, Essstörungen, mit dem Erwachsenwerden und mit Familienthemen auseinander. 

Webseitewww.forum-p.it
Projekte für junge Leuteafzack.com
Instagramforump_bz
E-Mailinfo@forum-p.it
Telefonnummer +39 0471 324801
AdresseTalfergasse 4, Bozen

young&direct: Jugendberatungsstelle

Young+Direct nimmt jedes Problem und jede Frage ernst. Egal, was dich beschäftigt, ob Fragen zu Konflikten mit deinen Eltern, oder zu Themen wie Sucht, Abhängigkeit und psychischen Belastungen… mit Young+Direct kannst du über alles reden oder schreiben. Anonym und kostenlos.

WhatsApp345 0817 056
Jugendtelelfon0471 155 1 551
E-Mailonline@young-direct.it
Instagram@younganddirect
Webseitewww.young-direct.it
AdresseJohann-Wolfgang-von-Goethe-Straße 42 Bozen

Hands & younghands: Therapiezentrum

Das Therapiezentrum hilft Menschen mit Abhängigkeitsproblemen mit Alkohol, Medikamenten, Glücksspiel sowie Computerspiel oder anderen Suchtformen. Außerdem ist HANDS Anlaufstelle für die Familienangehörigen und Freunde von Betroffenen.

Webseitewww.hands-bz.it
E-Mailinfo@hands-bz.it
Telefonnummer0471 270924
AdresseDuca d’Aosta Allee 100 | 39100 Bozen

Young HANDS ist die Anlaufstelle für Jugendliche mit Suchtverhalten: Alkohol, Medikamente, Glücksspiel, Gaming, Social-Media

Webseitewww.young-hands.it
Grüne Nummer800720762
E-Mailinfo@hands-bz.it
Telefonnummer0471 270924
AdresseDuca-d’Aosta-Allee, 100, 39100 Bozen

Dienst für Abhängigkeitserkrankungen

Beratung, ambulante Behandlung und Prävention von Abhängigkeitserkrankungen.

Webseitewww.sabes.it/de/dienst-fuer-abhaengigkeitserkrankungen
E-Mailsert-dfa@sabes.it
Telefonnummer+39 0471 437 070

Bach Badgart: Therapieeinrichtung

Stationäre Therapie bei psychischen Erkrankungen wie Depression, Essstörungen oder Abhängigkeiten.

Webseitewww.sabes.it/de/bad-bachgart
E-Mailbadbachgart@sabes.it
Telefonnummer+39 0472 887 600
AdresseSt. Pauls 56, 39030 Rodeneck

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