Was darf die Polizei?

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Ob im Park, beim Konzert oder einfach unterwegs: Irgendwann kommt fast jede:r mal in eine Situation, in der Polizei oder Security im Spiel sind. Viele wissen dann nicht genau, was erlaubt ist – und was nicht.

Damit du nicht in unangenehme oder sogar strafbare Situationen gerätst, haben wir die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst: Was Ordnungskräfte dürfen, was du darfst und wo klare Grenzen liegen.

Die folgenden Infos stammen von der Kinder- und Jugendanwaltschaft – falls du Fragen hast oder Unterstützung brauchst, wende dich jederzeit an sie!

Die wichtigsten Infos im Umgang mit Ordnungskräften findest du in dieser Broschüre ⬇️

Das darfst du im Umgang mit Ordnungskräften nicht tun:

  • 🚫 Ordnungskräfte sind laut Gesetz Amtspersonen, d. h. Personen, die Funktionen im öffentlichen Interesse ausüben, und dürfen als solche in ihrer Tätigkeit nicht behindert werden.

  • 🤳 Das italienische Gesetz verbietet ausdrücklich die Verbreitung von Videos und anderen Aufnahmen von Ordnungskräften bei der Ausübung ihres Dienstes in den sozialen Medien.

Muss ich der Polizei meinen Ausweis zeigen?

  • 🗣️ In Italien gibt es keine generelle Pflicht, einen Ausweis mitzuführen, aber Bürger*innen müssen auf Anfrage einer Amtsperson ihre Personalien angeben, also Angaben zu ihrer Identität machen. Bei Verweigerung drohen strafrechtliche Konsequenzen.

  • 🪪 Ausweispflicht gilt aber in bestimmten Fällen, etwa bei „gefährlichen oder verdächtigen Personen“.

  • ℹ️ Es ist jedenfalls ratsam, immer einen Ausweis (z. B. Identitätskarte, Reisepass, Führerschein etc.) bei sich zu tragen. Nicht-EU-Bürger müssen zusätzlich zur Identifikation ihre Aufenthaltsgenehmigung vorzeigen.

Darf die Polizei oder Security meine Taschen durchsuchen?

  • 🎒 Die Ordnungskräfte dürfen deine Tasche oder deinen Rucksack nur in bestimmten, gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Fällen durchsuchen: auf Anordnung der Gerichtsbehörde; wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass du eine Straftat begangen hast, begehst oder planst (z. B. Diebstahl) oder dass du gefährliche Gegenstände wie Waffen mit dir führst.

  • 🔫 Für den Besitz einer Waffe ist in der Regel ein Waffenschein oder eine eigene Genehmigung erforderlich. Darüber hinaus ist es in der Regel verboten, Waffen oder andere potenziell gefährliche Gegenstände mit sich zu führen.

  • 👮‍♀️ Die betroffene Person hat das Recht, von einer Person des gleichen Geschlechts inspiziert zu werden. In einigen Fällen kann die Amtsperson medizinisches Personal anfordern (z.B. bei der Suche nach Drogen im Körper).

Darf die Polizei mein Handy durchsuchen?

❌ Nein, in Italien braucht es dafür ein begründetes Dekret der Gerichtsbehörde.

Nur in dringenden Fällen, z. B. wenn du auf frischer Tat ertappt wirst oder wenn Beweise sofort verloren gehen könnten, darf die Polizei direkt handeln. Aber auch dann muss diese Maßnahme unverzüglich der Gerichtsbehörde gemeldet und innerhalb von 48 Stunden von ihr bestätigt werden. Niemand darf also unbegründet den Inhalt deines Handys kontrollieren oder dich zwingen, dein Passwort preiszugeben. Deine Kommunikation und jede Form der Mitteilung werden auch ausdrücklich durch Artikel 15 der Verfassung geschützt.

Muss ich der Polizei die Tür öffnen?

Grundsätzlich ist es ratsam, der Polizei die Tür zu öffnen. Für eine Hausdurchsuchung ist in den meisten Fällen ein Beschluss der Justizbehörde erforderlich – außer es handelt sich um eine Festnahme auf frischer Tat, die Vollstreckung eines Haftbefehls oder einer Freiheitsstrafe, oder um Fälle von Drogenhandel oder illegalem Waffenbesitz. In solchen Situationen kann die Polizei auch dann gewaltsam eindringen, wenn man ihr nicht öffnet.

Außerdem kann die Weigerung zu öffnen den Straftatbestand des Widerstands gegen die Staatsgewalt erfüllen, der mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann.

Wenn man die Tür öffnet, ist es dennoch legitim, höflich darum zu bitten, den Dienstausweis der Beamtin oder des Beamten einsehen zu dürfen.

Was passiert im Falle einer Festnahme bzw. Verhaftung?

Zunächst klären wir kurz den Unterschied zwischen den zwei Begriffen.

Von Verhaftung spricht man, wenn jemand auf frischer Tat ertappt wird. Eine Festnahme erfolgt bei Fluchtgefahr.

  • 💬 In beiden Fällen sind die Amtsträger der Gerichtspolizei verpflichtet, klar und deutlich über dein Recht, einen Anwalt bzw. eine Anwältin hinzuzuziehen, aufzuklären, dir den Grund der Festnahme oder Verhaftung zu erklären, und dich auf die Möglichkeit der Einbeziehung eines Übersetzers (falls notwendig) sowie auf das Recht zu schweigen, hinzuweisen.

  • 🔞 Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, sind sie außerdem verpflichtet, deine Eltern bzw. Erziehungsverantwortlichen zu informieren.

  • ⏳ Sowohl die Festnahme als auch die Verhaftung dürfen die Dauer von 96 Stunden nicht überschreiten. Innerhalb dieser Frist entscheidet der Richter über die Bestätigung der Verfügung.

  • 📸 Bei einer Festnahme oder Verhaftung aufgrund des Verdachtes eine Straftat begangen zu haben, wirst du einem Verfahren zur Identifizierung unterzogen, d. h. es werden deine Fingerabdrücke abgenommen und Fotos gemacht. Du darfst dies nicht verweigern. Allerdings müssen die von den Amtsträgern der Gerichtspolizei gesammelten Daten gelöscht werden, sobald du nicht mehr Verdacht stehst.

ANLAUFSTELLE: Kinder- und Jugendanwaltschaft

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft berät dich, klärt dich über deine Rechte (und Pflichten) auf, kann zwischen dir, deinen Eltern und anderen beteiligten Personen vermitteln.

Alle Leistungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft sind kostenlos und vertraulich.

Du hast Fragen wie: 

Darf mir mein Lehrer verbieten, während des Unterrichts etwas zu trinken? Ab wann darf ich mir ein Tattoo stechen lassen? Ab wann darf ich mit meinen Freundinnen verreisen? Was kann ich gegen Mobbing tun?

Dann melde dich bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft

Instagram@kinder_jugendanwaltschaft_bz
Telefonnummer0471 946050
WhatsApp331 1738847
E-Mailinfo@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org

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