Deine Rechte in der Schule!

Werbeanzeigen

Jede:r Schüler:in hat Rechte – doch viele wissen gar nicht genau, welche das sind. In der Schule geht es nicht nur um Regeln und Pflichten, sondern auch um Mitbestimmung, Schutz und faire Behandlung.

Darf mir mein Lehrer verbieten auf Toilette zu gehen? Dürfen Schularbeiten am Montag stattfinden? Darf mir meine Lehrerin den Test erst nach 2 Monaten zurückgeben?

Antworten auf diese Fragen findest du in diesem Artikel!

Die folgenden Infos stammen von der Kinder- und Jugendanwaltschaft – falls du Fragen hast oder Unterstützung brauchst, wende dich jederzeit an sie!

Die wichtigste Grundlage für deine Rechte in der Schule ist die Schüler*innencharta.
Sie legt die wesentlichen Rechte und Pflichten von Schüler:innen fest.

Eine einfache Zusammenfassung deiner Rechte findest du in der Broschüre der Kinder- und Jugendanwaltschaft.

Darf mein:e Lehrer:in meinen Rucksack durchsuchen?

Nein, die Lehrperson darf das nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung der Schülerin oder des Schülers tun oder ohne einen begründeten Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde. In jedem Fall darf eine Durchsuchung ausschließlich von den Ordnungskräften durchgeführt werden.

Darf mein:e Lehrer:in mir verbieten, auf die Toilette zu gehen?

❌ Jeder und jede hat das Recht, zur Toilette zu gehen, da es ein menschliches Bedürfnis ist, welches man nicht einfach so unterdrücken kann. Somit dürfen die Lehrpersonen es den Schülern und Schülerinnen grundsätzlich nicht verbieten.

⚠️ Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. wenn jemand sehr oft oder zu zweit bzw. in größeren Gruppen zur Toilette gehen möchte. In diesen Fällen kann es sein, dass die Lehrperson es nicht jedes Mal erlaubt bzw. nur erlaubt einzeln auszutreten. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin während der Unterrichtsstunde mehrmals austreten muss und dafür medizinische Gründe vorliegen, kann die Lehrperson auch ein ärztliches Attest verlangen.

Darf mein:e Lehrer:in Essen oder Trinken im Unterricht verbieten?

❓Es gibt kein nationales Gesetz, das Essen oder Trinken während des Unterrichts einheitlich regelt. Die Entscheidung hängt vom Haus- bzw. Schulreglement ab.

In diesem Rahmen haben die Lehrkräfte eine gewisse Autonomie und können – unter Berücksichtigung von Gesundheits- und Sicherheitsaspekten – entscheiden, ob sie es erlauben oder verbieten.
Ein Verbot kann zum Beispiel gerechtfertigt sein, wenn das Verhalten den Unterricht stört oder ein Risiko darstellt, etwa bei Getränken in der Nähe von elektrischen Geräten im Computerraum.

Dürfen Schularbeiten am Montag oder nach Feiertagen stattfinden?

❌ Art. 3 Abs. 8 der Schüler:innencharta besagt, dass an Tagen unmittelbar nach Ferien, Sonn- und Feiertagen keine mündlichen und schriftlichen Leistungskontrollen stattfinden dürfen, sofern sie nicht zwischen Schülern, Schülerinnen und Lehrpersonen im Voraus vereinbart werden. Schularbeiten dürfen am Montag also grundsätzlich nur dann stattfinden, wenn ihr es vorher mit der Lehrperson besprochen habt und alle damit einverstanden sind.

Darf mein:e Lehrer:in mir wegen meiner Kleidung Ärger machen?

❓ In Italien gibt es kein einheitliches Gesetz, das die Kleidung in der Schule regelt.
In der Regel legen die Hausordnungen der einzelnen Schulen fest, dass Schüler und Schülerinnen eine dem schulischen Umfeld angemessene Kleidung tragen müssen.
Die entsprechenden Bestimmungen können daher von Schule zu Schule unterschiedlich sein.

Darf mein:e Lehrer:in meine Prüfungsarbeit erst nach 2 Monaten bewerten?

✅ Es gibt keine genaue gesetzliche Frist, innerhalb welcher die Lehrpersonen schriftliche oder mündliche Lernzielkontrollen bewerten und zurückgeben müssen.

⚠️ Die Fristen können in der Schulordnung festgelegt werden. Am besten fragt man bei der Schulführungskraft oder der Klassenlehrperson nach. Laut Art. 3 Abs. 6 der Schüler:innencharta müssen Bewertungen jedenfalls den individuellen Lernprozess des Schülers oder der Schülerin berücksichtigen und demnach umgehend erfolgen und bekannt gegeben werden.

Darf mein Lehrer mir verbieten, Einsicht in meine Prüfungsarbeit zu nehmen?

Nein. Der Schüler oder die Schülerin sowie die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Prüfungsarbeiten einzusehen. Daher darf die Lehrperson den Zugang zur Arbeit nicht verweigern.

Dürfen wir uns versammeln, um über schulische Themen zu sprechen?

✅ Die UN-Kinderrechtskonvention sieht in Artikel 15 die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit vor. Das bedeutet, dass alle Kinder und Jugendliche das Recht haben, sich friedlich zu versammeln.

Laut Art. 4 Abs. 5 der Schüler:innencharta hat jeder und jede das Recht, sich mit anderen Mitschülern und Mitschülerinnen zu versammeln und dabei die Räume der Schule zu benutzen, um Themen vom schulischen Interesse zu besprechen, wobei die Bestimmungen der jeweiligen Schulordnung einzuhalten sind.

Haben Schüler:innen ein Recht auf Ausflüge?

✅ Laut Art. 3 Abs. 10 der Schüler:innencharta haben alle Schülerinnen und Schüler das Recht auf ergänzende und zusätzliche Bildungs- und Lernangebote.

Unterrichtsbegleitende sowie -ergänzende Veranstaltungen sind z.B. Lehrausgänge, Lehrausflüge und Lehrfahrten. Gerade außerhalb des Klassenzimmers entstehen oft besondere Lernsituationen, die Teamgeist, Eigenverantwortung und Lebenskompetenzen fördern. Solche Aktivitäten sind nicht nur lehrreich, sondern auch Teil des Bildungsauftrages. Bei Streitfällen bezüglich Auslegung und Verletzungen der Schüler:innencharta an der Schule, können sich die Schülerinnen und Schüler an die Schlichtungskommission wenden. Für weitere Fragen dazu sind wir für euch da!

Darf die Schule mich zeitweise aus der Schulgemeinschaft ausschließen?

✅ Der zeitweilige Ausschluss aus der Schulgemeinschaft ist eine Disziplinarmaßnahme, die ausschließlich bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Schulordnung verhängt werden darf. Die Dauer des Ausschlusses ist auf maximal 15 Schultage begrenzt. Ein Ausschluss kann in allen Schulstufen insbesondere dann ausgesprochen werden, wenn eine Straftat vorliegt oder eine Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit von Personen besteht.

Vor der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme muss die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler die Gelegenheit haben, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Disziplinarmaßnahmen sind laut Art. 5 Abs. 8 der Schüler:innencharta stets zeitlich befristet und müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Verstoßes stehen. Sie sollen nach Möglichkeit dem pädagogischen Grundsatz der Wiedergutmachung folgen.

ANLAUFSTELLE: Kinder- und Jugendanwaltschaft

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft berät dich, klärt dich über deine Rechte (und Pflichten) auf, kann zwischen dir, deinen Eltern und anderen beteiligten Personen vermitteln.

Alle Leistungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft sind kostenlos und vertraulich.

Du hast Fragen wie: 

Darf mir mein Lehrer verbieten, während des Unterrichts etwas zu trinken? Ab wann darf ich mir ein Tattoo stechen lassen? Ab wann darf ich mit meinen Freundinnen verreisen? Was kann ich gegen Mobbing tun?

Dann melde dich bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft

Instagram@kinder_jugendanwaltschaft_bz
Telefonnummer0471 946050
WhatsApp331 1738847
E-Mailinfo@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org
Die mobile Version verlassen
This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.