Der Europäische Gerichtshof 

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Kurz erklärt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das rechtsprechende Organ der Europäischen Union und gehört zur Judikative. Er wacht über die richtige Auslegung und Anwendung der EU-Verträge.

Sitz und Gründung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seinen Sitz in Luxemburg und wurde 1957 als zentrales Gericht der Europäischen Gemeinschaft gegründet.

Foto: picture-alliance/dpa/Thomas Frey

Aufgaben

Der EuGH stellt sicher, dass das EU-Recht in allen Mitgliedsstaaten angewendet wird.

  • Überwacht die Einhaltung der EU-Verträge

  • Prüft die Rechtmäßigkeit von Handlungen der EU-Organe

  • Seine Urteile sind endgültig und für alle Mitgliedsstaaten verbindlich

Organisation

⚖️ Richter:innen

  • 27 Richter:innen (1 pro Mitgliedsstaat)

  • für 6 Jahre von den Regierungen ernannt (Wiederernennung möglich)

  • Treffen die Entscheidungen in den Verfahren

👤 Präsident:in

Der oder die Präsident:in wird von den Richter:innen für 3 Jahre gewählt, leitet die Sitzungen und vertritt den EuGH nach außen.

Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs ist Koen Lenaerts aus Belgien, der dieses Amt bereits seit 2015 innehat.

Von © European Union, 2025, CC BY 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=151260659

📚 Generalanwält:innen

  • 11 Generalanwält:innen

  • Verfassen unabhängige, rechtliche Gutachten (nicht bindend)

  • Unterstützen die Richter:innen mit ihrer Expertise

📂 Kanzler

Der oder die Kanzler:in ist der Verwaltungschef des EuGH. Vittorio C. Di Bucci ist seit Juni 2023 der amtierende Kanzler des Gerichts der Europäischen Union und verantwortlich für Organisation, Verwaltung und die Unterstützung von Präsident:in und Richter:innen.

🏛️ Gericht der Europäischen Union (EuG)

Das EuG ist das „Untergericht“ des EuGH.

  • 54 Richter:innen (2 pro Mitgliedsstaat)

  • Zuständig für Klagen von Privatpersonen, Unternehmen und teilweise Mitgliedsstaaten

  • Entlastet den EuGH, der sich auf Grundsatzfragen konzentriert

Europarecht

Das Europarecht ist eine eigene Rechtsordnung zwischen Völkerrecht und nationalem Recht. Es hat Vorrang vor nationalem Recht und wird durch den Europäischen Gerichtshof gesichert.

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