Studienbeihilfen für Südtirol

Bildung sollte für alle zugänglich sein, unabhängig von der finanziellen Lage.

Um Studierenden diesbezüglich unter die Arme zu greifen, gibt es verschiedene finanzielle Förderungen vom Land Südtirol:

  • Studienbeihilfe
  • Leistungsstipendium und
  • Beihilfe für postuniversitäre Ausbildungen

Hier ein Überblick!


Studienbeihilfen für Studierende, die universitäre Einrichtungen oder Fachhochschulen besuchen

Die Autonome Provinz Bozen vergibt Studienbeihilfen für Studierende im In- und Ausland an Universitäten, Fachhochschulen oder ähnlichen Einrichtungen über öffentliche Wettbewerbe.

Im Video: Info, Voraussetzungen und Antragsstellung zur Studienbeihilfe kurz erklärt

Du kannst jedes Jahr ein Stipendium bekommen, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst:

  • 🏫 Du musst Vollzeit- oder Teilzeit in einer Universität in Südtirol oder im Ausland studieren (in diesem Fall musst du deinen Wohnsitz mindestens zwei Jahre in Südtirol haben),

  • 🙇 den erforderlichen Studienerfolg erzielen (= genügend ECTS je nach Studienjahr),

  • 💰 keine anderen Förderungen für denselben Studiengang erhalten.

Die Höhe der Studienbeihilfe hängt von der finanziellen Situation deiner Familie ab, die mit der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) ermittelt wird.

Diese Erklärung kannst du kostenlos bei Patronaten oder Steuerbeistandszentren machen lassen. Um zu bestimmen, ob nur dein eigenes Einkommen oder das deiner ganzen Familie berücksichtigt wird, zählen dein Alter und dein Einkommen.

Den Antrag kannst du im Herbst jeden Jahres stellen.

Im Video: Tutorial zur Antragsstellung

Gewinner*innen des Stipendiums erhalten die Auszahlung der Beihilfen voraussichtlich innerhalb März. Außerdem haben sie Anrecht auf einen Beitrag zur teilweisen Deckung der Studiengebühren, auch Teilrückerstattung genannt. Um diesen Beitrag muss im Sommer eigens und online angesucht werden.

Alle Infos findest du auf der Webseite des Landes.


Leistungsstipendien

Das Land vergibt Leistungsstipendien an Studierende mit hervorragenden Studienleistungen. Auch die Erlangung eines Sprachzertifikats und die Teilnahme an einem internationalen Mobilitätsprogramm (z.B.: ERASMUS, ERASMUS+, usw.) werden berücksichtigt.

Die Leistungsstipendien werden über öffentliche Wettbewerbe nur unter Berücksichtigung der Leistung vergeben, sind also vom Einkommen unabhängig und richten sich an Studierende in Italien und im Ausland.

Ansuchen kannst du von Mitte März bis Mitte/Ende April. Die genauen Fristen sowie Zugangsvoraussetzungen, Dokumente usw. findest du hier.

Beim Leistungsstipendium gelten verschiedenen Zulassungskriterien, so musst du:

  • 🧓 unter 35 (Bachelor) bzw. 40 Jahre (Master) alt sein,

  • 🙇 die nötige Studienleistung erzielen = ausreichend ECTS und Notendurchschnitt,

  • ⏰ die Regelstudiendauern um nicht mehr als 6 Monate überschritten haben und

  • 🎓 kein anderes Studium desselben oder höheren Grades abgeschlossen haben.

Es gibt zwei getrennte Wettbewerbe für Italien und das Ausland wegen der unterschiedlichen Notensysteme.

85% der Stipendien werden nach Studienbereichen vergeben, 15% über eine allgemeine Rangordnung. Die drei Studienbereiche sind:

  • 👻 Geistes- und Sozialwissenschaften,
  • 🔬 Naturwissenschaften und Technik,
  • 🩺 Sanität/Medizin.

Alle Infos findest du auf der Webseite des Landes


Studienbeihilfe für postuniversitäre Ausbildungen

Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildungen werden für folgende Bereiche vergeben:

  • Studiengänge des dritten Studienzyklus wie Spezialisierungskurse oder Masterstudiengänge der zweiten Ebene,

  • verpflichtende Ausbildungs- oder Berufspraktika,

  • Doktoratsstudien (PhD) und

  • universitäre Lehrgänge zur Erlangung einer Lehrbefähigung.

Auch universitäre Lehrgänge zur Erlangung einer Lehrbefähigung mit mindestens 60 ECTS, die Voraussetzung für das Unterrichten in Südtirol/Italien sind, werden gefördert.

Mit Ausnahme der Praktika können diese Ausbildungen auch als Fernstudium absolviert werden.

Ob eine Studienbeihilfe gewährt wird und wie hoch diese ist, hängt von der wirtschaftlichen Lage deiner Familie ab. Diese wird anhand des Faktors der wirtschaftlichen Lage (FWL) ermittelt, der durch die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) erstellt wird. Die EEVE-Erklärung und die FWL-Bescheinigung kannst du kostenlos bei bestimmten Patronaten und Steuerbeistandszentren (CAAF) machen lassen.

Wann du ansuchen kannst, welche Kriterien erfüllt werden müssen und mehr, findest du hier.


Beratung und Ausfüllhilfe

Die sh.asus ist die Südtiroler Studierendenvertretung und unterstützen dich auch bei Ansuchen um Stipendien.

Neben einer Schritt-für-Schritt-Anleitung bieten sie auch Beratungsgespräche und stehen für Informationen bereit.

Preise und weitere Förderungen

Neben den Beihilfen des Landes gibt es noch weitere Förderungen und Preise.

Die Südtiroler Hochschülerschaft hat einige davon gesammelt –> Preise und Förderungen

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