Das italienische Parlament

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Kurz erklärt 

Das Parlament besteht aus zwei Kammern: der Abgeordnetenkammer und dem Senat der Republik. Beide arbeiten gemeinsam an der Gesetzgebung.

Die Abgeordnetenkammer

  • Hat 400 Mitglieder

  • Wählbar sind alle Bürger:innen ab 25 Jahren

  • Wird direkt von den Wahlberechtigten gewählt

Der Senat der Republik

  • Hat 200 Mitglieder

  • Wird regional gewählt, jede Region wählt ihre eigenen Senator:innen

  • Wählbar sind alle Bürger:innen ab 40 Jahren

  • Der oder die Präsident:in der Republik kann bis zu fünf Senator:innen auf Lebenszeit ernennen, die sich durch besondere Verdienste um Italien verdient gemacht haben
Von Quirinale.it, Attribution, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=114948448

Wahl und Amtszeit

Beide Kammern werden für fünf Jahre gewählt. Auch die im Ausland lebenden Italiener:innen können mitwählen, sie haben ihren eigenen Wahlkreis. Die Neuwahlen finden innerhalb von 70 Tagen nach Ablauf der Legislaturperiode statt. Bis dahin bleiben die alten Kammern im Amt.

Organisation und Arbeit

Jede Kammer wählt eine:n Präsident:in und einen Vorstand, die die Sitzungen einberufen, leiten und die Verwaltung der Kammer übernehmen. Sie sind grundsätzlich öffentlich, können aber auch geheim abgehalten werden, wenn wichtige Interessen geschützt werden müssen. Für Beschlüsse muss die Mehrheit der Mitglieder anwesend sein, und sie werden mit einer einfachen Mehrheit gefasst.


Gesetzgebung

Beide Kammern haben die gleiche gesetzgebende Macht und sind somit für die Initiative und Kontrolle der Gesetze zuständig.

Hier der Ablauf der Entstehung eines Gesetzes in Italien 📜⚖️
  • 📝 Gesetzesvorschlag einbringen
    Von Regierung, Abgeordneten/Senator:innen oder mindestens 50.000 Bürger:innen.

  • 🔍 Vorprüfung in Ausschüssen
    Detaillierte Prüfung des Entwurfs in den Ausschüssen (bestehend aus Parlamentarier:innen).

  • 💬 Diskussion in der Abgeordnetenkammer
    Das Gesetz wird Artikel für Artikel durchdiskutiert und eventuell abgeändert. Danach wird darüber abgestimmt.

  • 🔄 Übermittlung an den Senat
    Nach erfolgreicher Mehrheit in der Abgeordnetenkammer wird es auch im Senat diskutiert. Wenn Änderungen vorgenommen werden, muss das Gesetz zurück in die erste Kammer. Am Schluss muss erfolgreich darüber abgestimmt werden.

  • 📢 Verkündung durch den Staatspräsidenten
    Nachdem das Gesetz durch beide Kammern gewandert ist, wird es von dem oder der Staatspräsident:in unterzeichnet und verkündet.

  • 🗓️ Inkrafttreten
    Das Gesetz gilt 15 Tage nach Veröffentlichung in der “Gazzetta Ufficiale”.

Für besondere Fälle gibt es Schnellverfahren und somit eine beschleunigte Behandlung bei wichtigen Gesetzen.


Der oder die Staatspräsident:in kann zudem ein Veto einlegen und eine erneute Beratung des Parlaments verlangen. Die Kammern können das Gesetz dann erneut beschließen, es muss dann verkündet werden.

Volksreferendum

Mit 500.000 Unterschriften können Bürger:innen Gesetze ganz oder teilweise aufheben lassen ✍️. Für die Annahme ist eine Mehrheit bei ausreichender Beteiligung nötig. Ausnahmen gelten für Steuer- und Haushaltsgesetze.

Weitere wichtige Aufgaben des Parlaments

  • 💰 Genehmigung des Staatshaushalts und Kontrolle über Einnahmen und Ausgaben

  • 🌐 Genehmigung von internationalen Verträgen

  • ⚔️ Festlegung des Kriegszustands und Erteilung besonderer Vollmachten an die Regierung

Falls dich das Thema interessiert, findest du hier noch mehr Informationen.

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