Allgemeine Informationen
Der Wahlausweis wird den Wählern und Wählerinnen von Amtswegen zugestellt und wird benötigt um wählen zu können. 🗳️
Mit einem Wahlausweis kann man rund 18-mal wählen gehen – man muss ihn also aufbewahren und auch für die nächste Wahl verwenden. 1️⃣8️⃣
Bei Verlust des Wahlausweises muss man sich an die Wohnsitzgemeinde melden. 🙋♀️
Bei Wohnsitzwechsel wird von der neuen Wohnsitzgemeinde ein neuer Wahlausweis ausgestellt. Wechselt man den Wohnsitz innerhalb derselben Gemeinde, wird eine Etikette zugesendet, welche selbst am Wahlausweis angebracht werden muss. 🏠
Mehr Informationen über den Wahlausweis gibt es hier! ℹ️
