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In diesem Video erklärt dir Daniela Höller, die Kinder- und Jugendanwältin, worauf du beim Verreisen als Minderjährige*r achten musst.
Und hier die wichtigsten Infos nochmal kurz zusammengefasst:
- 🪪 Falls du schon 14 Jahre alt bist, darfst du alleine verreisen, wenn du eine eigene Identitätskarte besitzt und beide Elternteile eine schriftliche Erklärung abgegeben haben.
- 📄 Falls du jünger als 14 bist, darfst du nur in Begleitung eines Elternteils oder aber mit einer anderen volljährigen Person verreisen, die von deinen Eltern zur Begleitung ermächtigt worden ist. Achtung: Wenn du mit jemand (nicht erziehungsberechtigt) ins Ausland fährst, muss die volljährige Begleitperson die unterschriebene Reisevollmacht dabei haben.
- 🏨 Wenn du mit Freunden verreisen möchtest und ihr seid alle minderjährig, könnt ihr selbstständig keine Unterkunft buchen, da das nur volljährige Personen machen können. Du musst also von einer volljährigen Person begleitet werden, die die schriftliche Erlaubnis der Eltern/Erziehungsberechtigten bekommt.
Weitere Infos findest du in dieser Broschüre der Kinder- und Jugendanwaltschaft!
Die Kinder und Jugendanwältin schützt die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen von der Geburt bis zur Volljährigkeit – in speziellen Fällen bis zum 21. Lebensjahr. Damit ist die Kinder- und Jugendanwaltschaft Anlaufstelle für junge Menschen in herausfordernden Situationen, die sich auch ohne Zustimmung der Eltern an das Büro wenden können. Die Beratungen und Vermittlungen sind kostenlos und werden vertraulich behandelt.
