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Kurz erklärt
Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt in Italien. Sie ist unabhängig von Legislative und Exekutive und übt ihre Aufgaben ausschließlich im Namen des Volkes aus.
Aufbau der Gerichte
Es gibt verschiedene Ebenen und Arten von Gerichten:
- Giudice di Pace (Friedensrichter:in): Ehrenamtliche Richter:innen für kleinere Zivil- und Strafprozesse
- Tribunale Ordinario (ordentliches Gericht): Gericht erster Instanz für Zivil- und Strafrecht
- Corte d’Appello (Berufungsgericht): Überprüft Urteile der ersten Instanz
- Corte di Cassazione (Kassationsgericht): Oberstes Gericht, das für eine einheitliche Auslegung des Rechts sorgt
Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit bestehen auch:
- 🏛️ Tribunali Amministrativi Regionali (Regionale Verwaltungsgerichte) für Streitigkeiten mit der öffentlichen Verwaltung
- 📜 Corte Costituzionale (Verfassungsgericht) zur Prüfung der Verfassungsgerechtigkeit von Gesetzen
- 💰Corte dei Conti (Rechnungshof) für Finanz- und Haushaltskontrolle
- 🪖 Tribunali Militari (Militärgerichte) für militärrechtliche Verfahren
Der Oberste Rat der Justiz
Der Consiglio Superiore della Magistratura (Oberster Rat der Justiz) ist das Selbstverwaltungsorgan der Richter:innen und Staatsanwält:innen und wird vom Präsidenten bzw. der Präsidentin der Republik geleitet. Dieses Gremium entscheidet über Personal- und Disziplinarfragen in der Justiz.
Richter:innen in Italien
Richter:innen werden in der Regel durch ein Auswahlverfahren ernannt.
- Unabhängigkeit: Sie sind unabsetzbar und dürfen nur aus gesetzlich festgelegten Gründen versetzt oder entlassen werden
- Aufgaben: Leitung von Gerichtsverfahren, Urteilsfindung, Sicherstellung eines fairen Prozesses
Die Staatsanwaltschaft
Der Staatsanwalt (Pubblico Ministero) vertritt das öffentliche Interesse, leitet Ermittlungen und führt Strafverfahren. Er arbeitet mit der Polizei zusammen, ist unabhängig und muss objektiv handeln.
Wichtige Grundsätze
- Gerichtsverfahren müssen fair und in angemessener Zeit stattfinden
- Angeklagte haben das Recht auf Verteidigung, Beweiserhebung und Dolmetscher:innen
- Urteile müssen begründet werden und sind, mit wenigen Ausnahmen, anfechtbar
