Südtirol hat drei offizielle Sprachen: Deutsch, Italienisch und Ladinisch.
Für ein gutes Zusammenleben gibt es unterschiedliche Nachweise, Dokumente und Prüfungen, die leicht verwechselt werden können.
Wir klären den Unterschied zwischen:
- Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsprüfung ✍️
- Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung 📄
- Sprachgruppenzählung 📊
und sagen dir wozu du das brauchst und wie du es bekommst!
Zweisprachigkeitsprüfung
WAS: Die Zwei bzw. Dreisprachigkeitsprüfung testet die Sprachfähigkeiten der Südtiroler*innen. Sie überprüft, ob du in der Lage bist, Deutsch, Italienisch und eventuell auch Ladinisch auf einem professionellen Niveau zu sprechen und zu verstehen. Bei bestandener Prüfung erhältst du einen unbegrenzt gültigen Zweisprachigkeitsnachweis.
WOZU: Der Zweisprachigkeitsnachweis ermöglicht dir den Zugang zu Jobs im öffentlichen Dienst, verbessert deine Bewerbungschancen in der Privatwirtschaft und kann Voraussetzung für bestimmte Studiengänge sein. In manchen Berufen bekommst du mit Zweisprachigkeitsnachweis einen Gehaltszuschlag.
WIE: Die Prüfung besteht aus vier Modulen: einem Hörverständnistest, einem Leseverständnistest, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Hier findest du Tipps zur Vorbereitung auf die Prüfung.
Die Prüfungen gibt es in vier Niveaus:
Sie sind auf internationaler Ebene anerkannt.
Wer und wie kann man sich anmelden?
Alle Interessierten könne sich zur Zweisprachigkeitsprüfung anmelden. Du brauchst dafür keinen bestimmten Bildungsgrad oder Schulabschluss.
Um dich für die Niveaus C1 und B2 anzumelden, musst du mindestens 16 Jahre alt sein, für die Niveaus B1 und A2 reicht es, wenn du 14 Jahre alt bist.
Die Anmeldung zur Prüfung kannst du jederzeit online über SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) machen.
Die Prüfungen sind kostenlos.
Wann und wo finden die Prüfungen statt?
Die Prüfungen werden in Bozen im Prüfungssitz abgehalten und sind kostenlos.
Die einsprachigen Prüfungen werden das ganze Jahr über angeboten und beginnen immer um 8:30 Uhr. Alle vier Prüfungsteile werden am gleichen Tag absolviert.
ABSAGEN UND VERSCHIEBEN: Wenn du aus einem nachweislich berechtigten Grund nicht am Prüfungsdatum erscheinen kannst, kannst du deinen Termin einmal und innerhalb von 30 Tagen nach dem ursprünglichen Datum verschieben. Schreibe an zdp@provinz.bz.it oder ruf an: 0471 413900.
Die Absage des Prüfungstermins ist verpflichtend und muss mindestens drei Arbeitstage vor dem Prüfungsdatum erfolgen. Wenn du nicht rechtzeitig Bescheid gibst, wirst du für die nächsten sechs Monate von den Prüfungen ausgeschlossen.
Mehr Informationen dazu findest du unter Probleme mit dem Prüfungsdatum.
Infos zur Ladinischprüfung
Die vier Sprachniveaus der Ladinischprüfung sind: C1, B2, B1 und A2. Diese Niveaus entsprechen den Kenntnissen, die je nach Studientitel für verschiedene Berufe in der öffentlichen Verwaltung vorgeschrieben sind.
Um eine Stelle in der öffentlichen Verwaltung in Südtirol zu besetzen, die der ladinischen Sprachgruppe vorbehalten ist, musst du den Dreisprachigkeitsnachweis haben.
Die Ladinischprüfung besteht aus vier Teilprüfungen: Hörverständnistest, schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung und Leseverständnistest. Die Prüfung wird für zwei Idiome angeboten: Grödner-Ladinisch und Gadertal-Ladinisch.
Anerkennung von anderen Sprachzertifikaten
Es ist möglich, den Zweisprachigkeitsnachweis durch die Anerkennung von Sprachzertifikaten zu erwerben, die von international anerkannten Körperschaften ausgestellt wurden. Diese Zertifikate bescheinigen die Sprachniveaus nach den Vorgaben des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) und entsprechen den verschiedenen Niveaus der Zweisprachigkeitsprüfung.
Mögliche Kombinationen sind:
- Sprachzertifikat in einer Sprache + einsprachige Prüfung in der anderen Sprache
- Zwei Sprachzertifikate: eines für Deutsch und eines für Italienisch
Anerkannte Sprachzertifikate findest du hier. Auch die Sprachprüfungen der unibz werden anerkannt.
WICHTIG: Teilnahmebestätigungen an Sprachkursen, Bescheinigungen von Kursabschlusstests oder anderweitig ausgestellte Sprachzeugnisse von Sprachschulen werden nicht anerkannt.
| Webseite | zweisprachigkeitspruefungen.provinz.bz.it |
| E-Mail Adresse | zdp@provinz.bz.it |
| Telefonnummer | 0471 413900 |
| Adresse | Südtiroler Straße 50, 39100 Bozen |
ACHTUNG: Verwechslungsgefahr!
Neben dem Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis gibt es noch zwei weitere Verfahren, die oftmals verwechselt werden:
- 📄 Die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung
- 📊 Die Sprachgruppenzählung
Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung
WAS: Die Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur deutschen, italienischen oder ladinischen Sprachgruppe nennt sich Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung. Das hat weniger mit den Sprachkenntnissen zu tun, sondern welcher Sprachgruppe du dich zugehörig fühlst.
WOZU: Die Erklärung brauchst du z.B. für Beiträge der Provinz oder für Ausschreibungen von Jobs.
WIE: Du kannst online einen Termin vereinbaren. Die Erklärung gibst du dann im Gericht in Bozen ab. Der Dienst ist kostenlos.
Sobald du 18 bist, solltest du diese Erklärung sofort abgeben. Mit 18 hast du nämlich keine Wartezeit! Machst du sie später, musst du einige Monate darauf warten und verlierst womöglich das Anrecht auf Beiträge oder Jobs.
Dafür bekommst du einen Brief von deiner Heimatgemeinde (z.B. über Post oder du musst in der Gemeinde abholen…). Damit kannst du dann einen Termin ohne lange Wartezeit machen.
Sprachgruppenzählung
WAS: Das Autonomiestatut sieht vor, alle 10 Jahr eine Sprachgruppenzählung zu machen, um festzustellen, wie hoch der prozentuale Anteil der italienische, deutschen und ladinischen Sprachgruppe im Land ist. Dafür musst du angeben, welcher Sprachgruppe du dich zugehörig fühlst.
WOZU: Das Ergebnis bildet die Grundlage für die Verteilung der Stellen im öffentlichen Dienst, die Aufteilung der Landesgelder und die Vertretung der Sprachgruppen in Kollegialorganen in Südtirol, z.B. Prüfungskommissionen für öffentliche Wettbewerbe usw.
WIE: Die letzte Sprachgruppenzählung fand 2024 statt. Die nächste wird also erst 2034 sein. 2024 konnte man unter anderem online an der Zählung teilnehmen.
