Die Gleichstellungsrätin Michela Morandini informiert und berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Geschlechtes eine Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren.
Sie bietet auch Beratung und Information zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz an.
Wie arbeitet die Gleichstellungsrätin?
Grundsätzlich gilt: Wer auch immer das Gefühl hat, Opfer einer Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts zu sein, ist bei der Gleichstellungsrätin richtig.
Die Gleichstellungsrätin betrachtet jeden Fall gesondert und entscheidet, zusammen mit der betroffenen Person, die zu tätigende Intervention. Sie unterliegt der Schweigepflicht.
Bei Einzelfallberatungen werden folgende Dienstleistungen erbracht:
- Informationsgespräche
- Ein- oder mehrmalige Beratungsgespräche
- Mediationen
In Fällen von individueller oder kollektiver Diskriminierung aufgrund des Geschlechts hat die Gleichstellungsrätin Klageberechtigung.
Bei Meldungen in Bezug auf Diskriminierungen am Arbeitsplatz vonseiten von Institutionen, z. B. bei Meldungen von kollektiven Diskriminierungen setzt die Gleichstellungsrätin Maßnahmen, um die Diskriminierung zu beseitigen.
Kontakt
So kommst du zur Gleichstellungsrätin
- Tel: 0471 946003
