Diese Dokumente benötigst du!
Einen allgemeinen Überblick über wichtige Dokumente und wo du sie beantragen kannst findest du in diesem Dokument.
Hier findest du hingegen eine kleine Beschreibung der einzelnen Dokumente.

Identitätskarte/Personalausweis
Für die Ausstellung einer Identitätskarte muss man persönlich im Meldeamt deiner Wohnsitzgemeinde erscheinen. Wenn man minderjährig ist, muss man von den Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Identitätskarten von volljährigen Personen haben eine Gültigkeit von zehn Jahren, Identitätskarten von Personen zwischen drei und achtzehn Jahren haben eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Die Identitätskarte muss erneuert werden falls sich während der Gültigkeit folgende Informationen verändert haben: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft.
Volljährige Bürger*innen haben zudem die Möglichkeit bei der Ausstellung anzugeben, ob sie als Organ-, Gewebe- und Stammzellenspender zur Verfügung stehen möchten.
Hier bekommst du alle Informationen zur Identitätskarte in deiner Gemeinde.

Reisepass
Innerhalb der EU kannst du mit deiner Identitätskarte reisen. Für die Einreise in die meisten Länder außerhalb der EU brauchst du hingegen einen Reisepass.
Der Reisepass hat eine Gültigkeit von 5 Jahren für Personen zwischen drei und 18 Jahren und von 10 Jahren für volljährige Bürger*innen.
ACHTUNG: In viele Länder darf man nur einreisen, wenn der Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig ist.
Der Antrag zur Ausstellung des Reisepasses kann im Passamt der Quästur von Bozen oder bei den Polizeikommissariaten gestellt werden. Dafür musst du zunächst einen Termin online auf dieser Seite machen.
TIPP: Auf einen Termin muss man manchmal leider sehr lange warten. Kümmere dich deshalb früh genug um deinen Reisepass. Außerdem werden auf dem Portal immer mal wieder Termine freigeschalten. Schau deshalb immer wieder mal nach, ob vielleicht ein früherer Termin frei wurde.
Für den Reisepass brauchst du:
- Einen Termin
- Das ausgefüllte Dokument zur Antragsstellung
- Einen gültigen Ausweis
- Zwei Passfotos
- Eine Stempelmarke zu 73,50€ (erhältlich in der Tabaktrafik)
- Einen Einzahlungsbeleg in Höhe von € 42,50 (Zahlung muss in der Post gemacht werden)
Genauere Informationen zum Reisepass findest du hier.

Gesundheitskarte
Die Gesundheitskarte wird vom italienischen Finanzministerium erlassen. Sie wird dir mittels Post automatisch zugeschickt.
Sie ist besonders wertvoll, da du zum einen deine Steuernummer kontrollieren kannst und zum anderen in der Apotheke Medikamente kaufen, welche du dann von der Steuer absetzen kannst.
Die Gesundheitskarte hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und ermöglicht auch den Zugang zu einigen Online-Diensten. Nähere Informationen zur Gesundheitskarte und wie du ein Duplikat anfordern kannst, findest du hier.

Wahlausweis
Der Wahlausweis wird den Wählern und Wählerinnen von Amtswegen zugestellt und wird benötigt um wählen zu können.
Mit einem Wahlausweis kann man rund 18-mal wählen gehen – man muss ihn also aufbewahren und für die nächste Wahl wiederverwenden.
Bei Verlust des Wahlausweises muss man sich an die Wohnsitzgemeinde melden.
Bei Wohnsitzwechsel wird von der neuen Wohnsitzgemeinde ein neuer Wahlausweis ausgestellt. Wechselt man den Wohnsitz innerhalb derselben Gemeinde, wird eine Etikette zugesendet, welche selbst am Wahlausweis angebracht werden muss.

Zwei- bzw. Dreisprachigkeit
Die Zweisprachigkeitsprüfung weist die Kenntnis der deutschen und italienischen Sprache gleichzeitig nach. Dieser Nachweis ist sehr wichtig für dich, da er z.B. notwendig ist, um in der öffentlichen Verwaltung arbeiten zu können.
In folgenden Niveaus werden die Prüfungen angeboten:
Die Prüfungen werden in Bozen im Prüfungssitz abgehalten und sind kostenlos.
Hier findest du einige Tipps für die Vorbereitung zum Bestehen der Zweisprachigkeitsprüfung.
Um in der öffentlichen Verwaltung in Südtirol eine der ladinischen Sprachgruppe vorbehaltene Stelle zu besetzen, benötigt man einen Dreisprachigkeitsnachweis.
Kontakt
Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen
Tel.: 0471 413900
Sprachgruppenzugehörigkeit
Die Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur deutschen, italienischen oder ladinischen Sprachgruppe nennt sich Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung.
Sobald du 18 bist solltest du diese Erklärung sofort abgeben. Diese kann z.B. bei Beiträgen der Provinz oder Ausschreibungen von Arbeiten erforderlich sein. Mit 18 hast du hierbei keine Wartezeit, machst du sie später musst du einige Monate darauf warten und verlierst womöglich das Anrecht auf Beiträge oder Jobs.
Einen Termin kannst du unter der grünen Nummer vereinbaren. So kommst du zum Gericht in Bozen.
Weitere wichtige Dokumente
Zusätzlich kannst du in der Wohnsitzgemeinde mehrere Dienste in Anspruch nehmen. Hier findest du Informationen zu:
Zusätzlich kannst du beispielsweise deinen Strafregisterauszug beim Gericht in Bozen beantragen. Informationen über die Auswahl deines Arztes bzw. deiner Ärztin für Allgemeinmedizin (Hausarzt) bekommst du hingegen hier.
Sonstige allgemeine und wichtige Informationen über deine Gemeinde bekommst du in der App „Gem2Go“. Diese kannst du für Android und IOS kostenlos herunterladen.